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Airbnb nicht richtig versteuert? Jetzt handeln, um ein Strafverfahren zu verhindern.
Viele private Eigenheimbesitzer und Wohnungsinhaber, besonders in Großstädten oder Feriengebieten, haben in den vergangenen Jahren Gästen, die ihre Stadt oder ihr Feriengebiet besuchten, ihre Wohnungen gegen einen kleinen Obolus für eine oder einige Nächte zur Verfügung gestellt. Oft war ihnen dabei die Airbnb-Plattform behilflich. Dass bei einer Airbnb-Vermietung die Einnahmen zu versteuern sind, hatte sicherlich nicht jeder Gastgeber verinnerlicht, zumal er in seiner Laiensphäre keine steuerpflichtige Tätigkeit ausübte. „Das kann jetzt unangenehme Folgen haben, gerade auch auf finanziellem Gebiet“, warnt Johannes Burgard, Fachanwalt für Steuerrecht. „Auf Grund von jetzt zugänglichen Daten, können die deutschen Finanzämter die Airbnb-Vermietungen einer eingehenden steuerlichen Prüfung unterziehen“, erläutert der Experte, der auch Geschäftsführer der KANZLEI…