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Rund 100.000 Aufzüge in Deutschland betroffen: Aufzugbetreiber müssen bis Jahresende Notrufsysteme nachrüsten
. Ende 2020 läuft die Frist des Gesetzgebers für Aufzugbetreiber ab Pflicht zu Zwei-Wege-Notrufsystemen mit ständiger Notdienstverbindung Befreiung aus Kabine muss innerhalb von 30 Minuten eingeleitet werden Bis 31. Dezember 2020 müssen Aufzugbetreiber ihre Anlagen mit modernen Notrufsystemen nachrüsten. Dann endet die Ausnahmefrist, die der Gesetzgeber Betreibern von bundesweit geschätzt 100.000 Aufzügen aller Typen mit fehlenden oder veralteten Notrufsystemen bereits 2015 gesetzt hat. Die nachzurüstenden Aufzüge sind vor dem 30. Juni 1999 in Betrieb gegangen. Sie verfügen über kein oder nur über ein veraltetes Notrufsystem wie Klingel oder Hupe, um Hilfe zu holen. Gefordert aber ist spätestens ab 1. Januar 2021 ein Zwei-Wege-Notrufsystem mit Verbindung zu einem ständig verfügbaren Notdienst.…