• Medien

    Munitionsfunde und Unfälle durch unerlaubte „Schatzsuche“ mit Metalldetektoren und Magnetangeln nehmen zu

    Kampfmittelbeseitigungsdienst, Landesamt für Denkmalpflege und Landeskriminalamt warnen vor unsachgemäßer Handhabung von Munitionsfunden und strafbarem Suchen ohne Genehmigung Die Wahrscheinlichkeit in Niedersachsen wie in der gesamten Bundesrepublik im Erdreich auf Munition aus den Weltkriegen zu stoßen, ist auch 75 Jahre nach Kriegsende sehr hoch. Rund 90 Prozent aller Fundmeldungen, die bei der Polizei oder dem Kampfmittelbeseitigungsdienst eingehen, betreffen genau solche Munition oder Munitionsreste. Häufig stellt sich heraus, dass der Finder mit einem Metallsuchgerät oder einer Magnetangel auf „Schatzsuche“ war. Was viele nicht wissen: Die Suche mit einem Metalldetektor und das Magnetangeln sind verboten, wenn keine Genehmigung vorliegt. Munitionsfunde unterliegen der Meldepflicht. Auch nach über 70 Jahren besteht Lebensgefahr Im Erdboden oder…