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    Damit beim nächsten Sturm nicht der Versicherungsschutz davonfliegt

    Entsteht an einem Auto ein Totalschaden durch Unfall oder Unwetter, ersetzt die zuständige Versicherung den Zeitwert. Und der richtet sich auch nach dem Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. Niemand erwartet also ernsthaft, dass bei einem 15 Jahre alten Auto der Neupreis erstattet wird. Viele Immobilienbesitzer und Hausverwaltungen sehen das bei Unwetterschäden am Gebäude ganz anders. Hier wird oft davon ausgegangen, dass die Gebäudeversicherung „automatisch“ bei Windstärken über 8 ein neues Dach „spendiert“. Doch dabei wird vergessen, dass es Obliegenheitspflichten gegenüber der Versicherung gibt, die Voraussetzung für den Versicherungsschutz sind. Die meisten Sturmschäden entstehen übrigens nicht durch den Winddruck auf der vom Wind angegriffenen Dachfläche, sondern durch Windsog. Besonders…