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Firmenfuhrpark: Der Chef ist Halter und Verantwortlicher
Viele Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen haben Fahrzeuge in ihrem Bestand, die von den Mitarbeitern zur Erledigung ihrer Aufgaben benutzt werden. Wer ist eigentlich rein rechtlich für den Firmenfuhrpark verantwortlich? Unternehmen sind häufig nicht so groß, dass sich ein Fuhrparkverantwortlicher hauptberuflich um die Belange der Flotte kümmert. Der „Chef“ – ob als Einzelunternehmer, Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Geschäftsführer einer GmbH – ist und bleibt dann Halter im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes und somit verantwortlich. Anders, wenn in einem wirksamen Vertrag die Verantwortlichkeit als Halter der Kraftfahrzeuge auf einen Fuhrparkverantwortlichen übertragen wurde. Dann ist dieser verantwortlich im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes. Allerdings verbleibt auch dann beim „Chef“ noch eine Restverantwortung, nämlich die Pflicht…