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Zulassungsfreiheit von Leichtkraftfahrzeugen vom Bund bestätigt
Bereits seit 2016 dürfen Leichtkraftfahrzeuge der Kategorie L6e Europaweit nur noch nach neuen Umweltvorschriften gebaut und in Verkehr gebracht werden. Gemäß Beschluss des Bundesrates vom 18.09.2020 wurden der Gesetzestext entsprechend klargestellt. (Bundesgesetzblatt …). Egal ob Diesel oder Elektro – alle L6e-Fahrzeuge von Aixam sind vom Bundesemmissionsgesetz ausgeschlossen, dürfen daher in allen Umweltzonen und unabhängig der Verbote gefahren werden. Sie sind zudem von Steuer, Zulassung, TÜV und AU befreit und so äußerst günstig im Unterhalt. Doch was genau ist ein Leichtkraftfahrzeug überhaupt? Gemäß der offiziellen Definition der Fahrzeugkategorie L6e handelt es sich um ein vierrädriges Kraftfahrzeug mit geschlossenem Fahrgastraum, das für die Beförderung von maximal 2 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt…