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Patientendaten-Diebstahlsicherung jetzt auch für Großpraxen
Der Augsburger Security-Gateway-Hersteller LINOGATE bringt eine Firewall für Groß- und Gemeinschaftspraxen auf den Markt. Die bereits vielerorts in Arztpraxen installierte Internet-Firewall „Praxis-Wächter“ bekommt damit die Eignung zum Einsatz in Umgebungen mit höheren Performance-Anforderungen. Damit ist die „Firewall für den Arzt“ auch für Praxen geeignet, deren Ausstattung weit über 10 Internet-fähige Geräte hinausgeht. IT-Sicherheitsrichtlinie § 75b SGB V der KBV schreibt eine Internet-Firewall vor Seit April 2021 ist demnach jede Arztpraxis mit einer Internet-Firewall auszustatten, um sowohl dem BSI-Grundschutz zu entsprechen, als auch dem europäischen Datenschutz genüge zu leisten. Denn bei Verstoß, insbesondere gegen letzteres, drohen Praxisbetreibern drastische Bußgelder. IT-Grundschutz für Großpraxen ist auch eine Frage der Performance Schon vor Wirksamkeit…
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Ins Home-Office – auch ohne Firmen-PC
Der Augsburger Security-Gateway-Hersteller Linogate bringt eine Home-Office-Anbindung auf den Markt, die eine Problemstellung löst, in der sich momentan viele Firmen und Organisationen befinden: Es sollen deutlich mehr Mitarbeiter ins Home-Office geschickt werden, als das Unternehmen Laptops zur Verfügung stellen kann. Seit Mitte März 2020 befindet sich die deutsche Wirtschaft in einer Ausnahmesituation, die es per gesetzlicher Anordnung erforderlich macht, die Mitarbeiter von Firmen soweit physisch voneinander zu trennen, dass von einer Minimierung der Ansteckungsgefahr ausgegangen werden kann. Dem kam man bisher dadurch nach, dass man einige Mitarbeiter samt firmeneigener Laptops mit vorinstallierten VPN-Clients nach Hause schickte, von wo aus sie sich sicher per VPN-Tunnel zur Firma, und damit zu ihrer…
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Die Firewall für den Arzt
Der Augsburger Security-Gateway-Hersteller Linogate bringt die speziell für Arztpraxen konzipierte Firewall-Lösung ‚Praxis-Wächter‘ auf den Markt. Mit der Firewall können Gesundheitseinrichtungen ihre Patientendaten effektiv vor gravierenden Sicherheitslücken schützen. Diese sind bei vielen Arztpraxen durch einen falschen Anschluss an die gesetzlich vorgeschriebene Telematik-Infrastruktur entstanden. Im schlimmsten Fall können diese Lücken zu schwerwiegenden Datenschutz-Verstößen führen, verantwortet durch den Praxisinhaber. Seit Juni 2019 sind Arztpraxen in Deutschland per E-Health-Gesetz dazu verpflichtet, sich per Konnektor [1] an die so genannte Telematik-Infrastruktur (TI) anzuschließen; die Anschluss-Pflicht für Apotheken und Krankenhäuser folgt im Laufe des Jahres 2020. Praxen ohne TI-Anschluss werden mit Honorarabzügen von derzeit einem Prozent bestraft [2]. Zahlreiche Arztpraxen in ganz Deutschland wurden jedoch bereits…