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    lastminute.com gewinnt erneut gegen Ryanair

    Europäische Gerichte schützen das Recht der Konsumenten, Ryanair-Flüge über Dritte zu buchen; Das Berufungsgericht des Kantons Tessin (Schweiz) wies die Berufungen von Ryanair zurück und erklärte, dass lm group (lastminute.com, volagratis.com, rumbo.es, weg.de, bravofly.com) nicht gegen das Gesetz über unlauteren Wettbewerb verstößt (Entscheidung nicht endgültig). Es hielt zudem fest, dass Ryanair mit Veröffentlichungen im Jahr 2008 unlauteren Wettbewerb begangen hat; Das Bezirksgericht Hamburg (Deutschland) hat den Antrag von Ryanair auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen und entschieden, dass lm group nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt; Das Gericht Mailand (Italien) ordnete an, dass Ryanair verleumderische Inhalte gegen lm group zu entfernen hat. Während wir uns dem Ende des herausforderndsten Jahres für…