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Eichrechtskonforme Energiemessung mit MENNEKES
Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, erneuerbare Energie zu fördern. Diese Förderung wird über die EEG-Umlage finanziert, die grundsätzlich für jede Kilowattstunde Strom von allen Stromverbrauchern als Bestandteil des Strompreises zu zahlen ist. Die Höhe der EEG-Umlage differiert je nach Stromverbraucher. Einsparungen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich: Für stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen besteht die Möglichkeit für eine Begrenzung der EEG-Umlage, wenn der Strombezug mehr als eine Gigawattstunde pro Jahr beträgt. Eigenversorger, die ihren Strombedarf (teilweise) selbst erzeugen, können unter bestimmten Voraussetzungen die EEGUmlagepflicht reduzieren (für Bestandsanlagen sogar auf 0 %). Diese Vergünstigungen können allerdings nur für den eigenen Energiebedarf geltend gemacht werden – nicht für…