• Verbraucher & Recht

    Notdienstpauschale

    Entstehen für die Verwaltung des Mietobjekts Kosten, darf der Vermieter diese Kosten nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Ist mietvertraglich vereinbart, dass der Mieter neben der Grundmiete und den Betriebskostenvorauszahlungen auch eine Verwaltungskostenpauschale zahlen muss, ist dies, laut Angaben von Herrn Dietrich Rühle, 1. Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V., unwirksam. Nichtumlagefähige Verwaltungskosten sind laut Betriebskostenverordnung „die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung." Das bedeutet, dass Vermieter in der Regel die Kosten für Angestellte oder Hilfskräfte, die z.B. Schriftverkehr…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Wohnungsbesichtigung und Fotos

    Der Vermieter, Handwerker, ein Wohnungsverwalter oder Makler, sie alle dürfen die Wohnung nur besichtigen, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt. Gemeint sind Fälle, in denen zum Beispiel das Haus oder die Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll, beziehungsweise wenn im Haus oder in der Wohnung modernisiert oder repariert werden muss. In diesen Fällen muss nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. die Besichtigung rechtzeitig vorher angekündigt werden und der konkrete Termin mit Uhrzeit ist mit dem Mieter abzustimmen. Aber auch, wenn auf Seiten des Vermieters ein Recht zur Wohnungsbesichtigung besteht und ein konkreter Termin mit dem Mieter vereinbart ist, ein Recht in der Mieterwohnung zu fotografieren, haben…

  • Verbraucher & Recht

    Wiederwahl des Vorstandes beim Mieterbund Mittelrhein e. V.

    In Neuwied wählte die Mitgliedervollversammlung des Mieterbunds Mittelrhein e. V. ihren Vorstand für die nächsten 6 Jahre. Der Mieterbund Mittelrhein betreut als größter rheinland-pfälzischer Mieterverein rund 9.000 organisierte Mieter im Norden von Rheinland-Pfalz. Wiedergewählt wurde der bisherige Vorsitzende, Dietrich G. Rühle. Ebenfalls wiedergewählt wurden Franz Obst als 1. stellvertretender Vorsitzender und Andrea Meierhans als 2. Stellvertreterin. Auch im Amt bestätigt wurden die beiden zusätzlichen Mitglieder im erweiterten Vorstand, Angelika Reiter-Stockamp und Silvia Bauer. Auch die Kassenprüferinnen Steffi Schneider, Julia Lauer und Sandra Meurer (stv.) blieben dieselben. Rühle drückte seine Zufriedenheit über diese Konstanz aus, zeige es doch, dass der Mieterbund Mittelrhein zu einer Homogenität gefunden habe, die es ermögliche, die…

  • Verbraucher & Recht

    Balkonpflanzen gießen

    Wer seine Blumen auf dem Balkon gießt, muss nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. Rücksicht nehmen. Das gilt insbesondere für Blumenkästen, die auf der Balkonbrüstung stehen oder an der Außenseite angebracht sind. Konkret heißt das, mit dem Gießen abwarten, bis sich erkennbar keine Nachbarn unter dem Balkon befinden (LG München I 1 S 1836/13). Auslaufendes Wasser, zum Beispiel Gießwasser, darf nicht „unten“ wohnende Nachbarn beeinträchtigen oder die Fassade des Hauses (AG München 271 C 73794/00). Hat der Mieter beim Blumengießen den Vermieter auf dem Balkon darunter mit Wasser getroffen, kommt eine Kündigung allenfalls in Betracht, wenn der Vermieter eine mutwillige Schädigung nachweist (AG Nürnberg 26 C 4676/93). Ist der…

  • Verbraucher & Recht

    Steuern sparen

    Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können, nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V., im Rahmen der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Von den haushaltsnahen Dienstleistungen dürfen 20 Prozent der Aufwendungen (höchstens 4.000 Euro) genauso wie von den Handwerkerleistungen (höchstens 1.200 Euro) abgezogen werden. Die Steuerermäßigung kommt in Betracht, wenn der Mieter selbst Arbeit- oder Auftraggeber ist. Kosten für eine Putzhilfe, für Handwerker, die mit Renovierungsarbeiten, der Verlegung eines Parkett- oder Teppichbodens oder der Montage einer Einbauküche beauftragt wurden, können abgezogen werden. Mieter können aber auch Kosten für Arbeiten von der Steuer abziehen, die ihnen ihr Vermieter als Betriebskosten in Rechnung stellt. Zu den steuerlich abzugsfähigen Handwerkerleistungen gehören dann…

  • Bauen & Wohnen

    Wohnung zu heiß

    Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung. Aber wenn die Wohnung in den Sommermonaten tatsächlich unerträglich heiß wird, kann dies ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin 40/06) oder eine Mietminderung rechtfertigen (Amtsgericht Hamburg 46 C 108/04). Nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V. heizte sich eine Berliner Dachgeschosswohnung im Sommer auf bis zu 46 Grad Celsius auf. Die Temperaturunterschiede zwischen innen und außen betrugen bis zu 19 Grad, mindestens aber 10 Grad Celsius. Normales Wohnen sei unmöglich gewesen, Wachskerzen in der Wohnung schmolzen, Pflanzen gingen ein und der Wellensittich habe einen Hitzschlag erlitten. Hier sollen eine fristlose Kündigung und…

  • Verbraucher & Recht

    Kein Schwimmbecken im Garten

    Ist ein Garten mitvermietet, darf der Mieter diesen im Rahmen des so genannten vertragsgemäßen Gebrauchs nutzen, das heißt sich dort aufhalten und den Garten auch gestalten. So darf der Mieter, nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e.V., hier beispielsweise ein Planschbecken aufstellen, ein Spielhaus für Kinder errichten, im üblichen Umfang Blumen pflanzen oder einen Komposthaufen anlegen.  Stellt der Mieter aber ein – auf Platten und Kies stehendes – massives Holzschwimmbecken im Garten auf, geht dies schnell über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und kann verboten sein, wie das Amtsgericht München (Az. 472 C 16138/18) entschied. Eine solche, auf Dauer angelegte bauliche Veränderung sei vom Vermieter nur zu dulden, wenn dies weder eine…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Vergleichsmiete

    Vermieter dürfen ihr Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht ohne weiteres mit dem Mietspiegel einer anderen Stadt begründen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 255/18) kann ein Vermieter eine Mieterhöhung für eine Wohnung in der Stadt Stein nicht mit dem Mietspiegel der Stadt Fürth begründen. Die beiden Städte seien nicht miteinander vergleichbar. Eine Vergleichbarkeit beider Gemeinden ist, nach Angaben von Rechtsanwalt Franz Obst, stellvertretender Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V. und Vorsitzender der rheinland-pfälzischen Mietervereine, jedoch Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit des Mietspiegels einer anderen Stadt. Insbesondere die Tatsache, dass in Fürth etwa 125.000 Menschen lebten, Stein dagegen nur circa 15.000 Einwohner habe, spreche laut BGH gegen eine Vergleichbarkeit…

  • Verbraucher & Recht

    Treppenhaus reinigen

    Die Reinigung des Treppenhauses, der Flure oder anderer Gemeinschaftsräume ist zwar Sache des Vermieters, die hierfür entstehenden Kosten sind nach Informationen des Mieterbundes Mittelrhein e. V. dann aber Betriebskosten. Sie müssen bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag letztlich von den Mietern des Hauses über die Betriebskostenabrechnungen bezahlt werden. Im Mietvertrag kann aber auch wirksam vereinbart werden, dass die Mieter das Treppenhaus selbst putzen und die Reinigung von Flur, Dachboden oder Keller übernehmen. Wo und in welchen Abständen geputzt werden muss, ist dann in der Hausordnung oder in einem Reinigungsplan genau beschrieben. Nehmen einzelne Mietparteien im Haus ihre Reinigungspflicht nicht ernst, sollte der Vermieter eingeschaltet werden. Der muss auf die Einhaltung der…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Mehr Sicherheit

    Mieter:innen können nach dem Einzug nicht verlangen, dass Vermieter:innen für mehr Sicherheit in ihrer Wohnung sorgen. Sie haben keinen Anspruch auf einbruchshemmende Fenster oder Türen, Sicherheitsschlösser, Türspion oder Gegensprechanlage. Investieren Vermieter:innen trotzdem in derartige Schutzmaßnahmen, handelt es sich, nach Darstellung der 3. Vorsitzenden und Geschäftsführerin des Mieterbundes Mittelrhein e. V, Frau Andrea Meierhans, um Wohnwertverbesserungen und Modernisierungen. Folge ist, dass Vermieter:innen in der Regel die Miete erhöhen können. Sie dürfen 8 Prozent der Kosten einer solchen Baumaßnahme auf die Jahresmiete aufschlagen. Wollen Mieter:innen von sich aus in ihre Wohnungssicherheit investieren, müssen sie bei allen baulichen Änderungen der Mietsache die Erlaubnis der Vermieter:innen einholen. Diese müssen – so der Mieterbund Mittelrhein…