• Bauen & Wohnen

    Thema: Feuchtigkeitsschäden und Schimmel

    Die Übergabe eines Merkblattes zum richtigen Heizen und Lüften der Wohnung beim Mietvertragsabschluss befreit Vermieter:innen nicht von ihrer Verantwortung und Gewährleistungspflichten für Schimmel und ähnliche Schäden, entschied das Landgericht Berlin (65 S 400/15). In der Beratungspraxis des Mieterbundes Mittelrhein e. V spielen Fragen rund um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz eine große Rolle. Betroffen sind vor allem Bäder und die Schlafzimmer. Viele Vermieter:innen machen es sich einfach, sehen ihre Mieter:innen in der Verantwortung und sprechen von falschem Heiz- und/oder Lüftungsverhalten. Aber so einfach ist das nicht. Nach Angaben von Herrn Dietrich Rühle, 1. Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V, müssen Mieter:innen ihre Vermieter:innen beim Auftreten von Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelpilzbefall unverzüglich informieren, am…

  • Verbraucher & Recht

    Eis und Schnee

    Grundstückseigentümer oder Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, demzufolge die Bewohner im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet sind. Der Vermieter kann die Arbeiten durch einen Hausmeister erledigen lassen oder einen gewerblichen Räumungsdienst beauftragen. Die anfallenden Kosten können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag geregelt wurde. Auch wenn der Vermieter seine Pflichten auf den Mieter abwälzt, muss er kontrollieren, ob ordnungsgemäß gefegt wurde. Er haftet unter Umständen im Schadensfall. Nach Darstellung der 1. Vorsitzenden und Geschäftsführerin des…

  • Familie & Kind

    Weihnachtsschmuck, Lichterketten und Nikoläuse

    Mieter haben das Recht, die eigene Wohnung, Fenster und Balkone in der Vorweihnachtszeit nach ihrem Geschmack und ihrer Fantasie zu dekorieren. Nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V., ist es inzwischen weit verbreitete Sitte, in der Zeit vor und nach Weihnachten Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. Trotzdem sind außerhalb der eigenen Wohnung der Fantasie- und Dekorationslust Grenzen gesetzt. Der Weihnachtsschmuck, die Lichterketten, die illuminierten Rentiere, Weihnachtsmänner oder Nikoläuse müssen richtig gesichert sein, sodass sie auch bei Wind und Sturm nicht abstürzen und Passanten gefährden können. Will ein Mieter einen Nikolaus oder Weihnachtsmann an der Außenfassade anbringen, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Muss für die Installation…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Mietvertrag

    Jährlich werden in Deutschland etwa 1,8 bis 2 Millionen Mietverträge neu vereinbart. Oft machen Mieter nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. aber schon beim Abschluss des Mietvertrages Fehler, die sich im Laufe der Mietzeit schnell rächen können. Dabei geht es zum Beispiel um die Dauer des Mietvertrages. Im Regelfall schließen Mieter und Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag ab. Dann läuft das Mietverhältnis so lange, bis einer der Vertragspartner den Mietvertrag kündigt. Der Mieter kann immer mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate kündigen, irgendwelche Kündigungsgründe braucht er nicht. Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er einen Kündigungsgrund hat – wenn der Mieter die Vorgaben des Mietvertrages verletzt, die Miete ständig unpünktlich…

  • Verbraucher & Recht

    Untermietzuschlag

    Will ein Mieter seine Wohnung vollständig untervermieten, braucht er dafür die Erlaubnis des Vermieters. Einfacher ist es, wenn der Mieter nur einen Teil seiner Wohnung untervermieten will. Dann muss der Vermieter, nach Darstellung von Herrn Dietrich Rühle, 1. Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V., zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Mieter mithilfe der Untervermietung seine Kosten für die Wohnung reduzieren will. Nach dem Gesetz kann der Vermieter seine Erlaubnis aber von einer Mieterhöhung in Form eines Untermietzuschlags abhängig machen. Voraussetzung ist laut Mieterbund Mittelrhein e. V., dass für den Vermieter die Untervermietung ohne Mieterhöhung unzumutbar wäre. Beispielsweise dann,…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Tod des Mieters

    Stirbt der Mieter, ist das Mietverhältnis damit nicht automatisch beendet. Nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. treten in diesen Fällen entweder andere Familienangehörige in das Mietverhältnis ein oder es wird mit überlebenden Mitmietern oder den Erben fortgesetzt. Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, zum Beispiel Eheleute, die den Vertrag beide unterschrieben haben, wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit dem Überlebenden fortgesetzt. Dieser kann das Mietverhältnis jedoch auch innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Der Vermieter hat in diesen Fällen kein besonderes Kündigungsrecht. Hat der Ehegatte mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt, den Mietvertrag ursprünglich aber nicht mitunterschrieben,…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Herbstlaub

    Eigentümer und Vermieter sind in der Regel zur Laubbeseitigung auf dem Grundstück bzw. auf dem Gehweg vor dem Haus verpflichtet. Bei feuchtem Herbstwetter und rutschigem Lauf auf den Gehwegen besteht erhöhte Unfallgefahr für Bewohner und Passanten. Wie oft zum Besen gegriffen werden muss, hängt von der Stärke des Laufabfalls ab. Aber wenn der gesamte Bürgersteig hoch verlaubt oder es nach einem starken Regen sehr rutschig ist, ist Harken und Fegen objektiv nötig und geboten. Will der Vermieter das Laubfegen auf die Mieter des Hauses abwälzen, reicht eine Regelung in der Hausordnung nicht aus. Mieter müssen nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. nur dann Laub fegen, wenn dies im Mietvertrag…

  • Verbraucher & Recht

    Möbliert vermietet

    Grundsätzlich gelten die Regelungen der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Mietpreisbremse auch für möbliert vermietete Wohnungen. Nach Beobachtungen des Mieterbundes Mittelrhein e. V. werden immer mehr Wohnungen in Großstädten und Ballungszentren möbliert vermietet. Das hat weniger mit einer steigenden Nachfrage nach diesem Typ Wohnung zu tun, als denn mit der Vorstellung vieler Vermieter, mit möbliert vermieteten Wohnungen könnte die Mietpreisbremse umgangen werden. Aber: Die Mietpreisbremse gilt – egal, ob die Wohnung möbliert oder unmöbliert vermietet wird. Nach Darstellung der 1. Vorsitzenden und Geschäftsführerin des Mieterbundes Mittelrhein e. V Frau Andrea Meierhans, gibt es davon nur eine Ausnahme, wenn die möblierte Wohnung nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wird, zum Beispiel als Ferienwohnung,…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Haustür abschließen – oder nicht?

    Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass die Haustür eines Mehrfamilienhauses nachts abzuschließen ist. Viele Mietverträge oder Hausordnungen enthalten nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. aber Klauseln, die Mieter verpflichten, beispielsweise ab 22 Uhr die Haustür zu verschließen. Streit darüber, ob eine derartige Vertragsvereinbarung wirksam und sinnvoll ist, entsteht dann nicht nur zwischen Mietern und Vermieter, sondern auch unter den Nachbarn im Haus. Hier prallen das Sicherungs- und Schutzinteresse der einen Seite vor unbefugtem Zutritt Dritter auf die Forderungen der anderen Mieter, der Fluchtweg müsse zum Beispiel im Brandfall offen bleiben. Die Gerichte urteilen unterschiedlich. Das Landgericht Köln (1 S 201/12) hielt die Vertragsregelung, wonach die Erdgeschossmieter die Haustür im…

  • Verbraucher & Recht

    Verwaltungskosten

    Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten, so bestimmt es das Gesetz. Das bedeutet, Verwaltungskosten dürfen, nach Angaben des Rechtsanwalt Franz Obst, stellvertretender Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V. und Vorsitzender der rheinland-pfälzischen Mietervereine, nicht über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt werden. Diese gesetzliche Regelung gilt auch für Vermieter einer Eigentumswohnung. Selbst wenn dem Vermieter mit der Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft Verwaltungskosten in Rechnung gestellt werden, darf er diese Kosten nicht an die Mieter weitergeben. Regelungen im Mietvertrag, die etwas anderes bestimmen, sind unwirksam. Unwirksam ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 254/17) auch eine Mietvertragsklausel, wonach der Mieter neben der Grundmiete und den Betriebskostenvorauszahlungen noch eine Verwaltungskostenpauschale zahlen muss.…