• Verbraucher & Recht

    Kein Widerrufsrecht bei Mieterhöhungen

    Wer als Verbraucher einen so genannten Fernabsatzvertrag zum Beispiel per Telefon, Post oder E-Mail abschließt, hat ein Widerrufsrecht. Das ist auch der Fall, wenn er den Vertrag außerhalb der Geschäftsräume eines Unternehmers unterschreibt, zum Beispiel an der Haustür. Die Widerrufsfrist beträgt nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. 14 Tage und verlängert sich um ein Jahr, wenn der Verbraucher nicht über seine Rechte informiert wird. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt auch für Mieter, als Verbraucher. Der Bundesgerichtshof entschied aber, dass das Widerrufsrecht nicht für Mieterhöhungen gilt. Die Zustimmung zu einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht widerrufen werden (BGH VIII ZR 94/17). Hier hatte ein Mieter, nach Darstellung von Herrn…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Kündigungsausschluss

    Mietverträge mit Kündigungsausschluss sind „Zwitter“ und nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. mitunter eine echte Falle für Mieter. Diese Mietverträge sind einerseits unbefristete Mietverträge, andererseits können sie aber nicht jederzeit gekündigt werden, sondern erst nach einem bestimmten, im Vertrag festgelegten Zeitraum. Der normale unbefristete Mietvertrag hat kein vorab bestimmtes Vertragsende. Er läuft bis er von einer der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Mieter können den unbefristeten Mietvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen, mit einer Frist von 3 Monaten. Das Gegenstück zu diesem unbefristeten Mietvertrag ist der Zeitmietvertrag. Hier wird bei Vertragsabschluss die Vertragslaufzeit vereinbart und ein konkreter Grund für die zeitliche Befristung genannt. Während der Laufzeit des…

  • Medien

    Thema: Telefon-Hotline für hochwassergeschädigte Mieter;innen

    Ab Montag, dem 26. Juli 2021, schaltet der  Deutsche Mieterbund (DMB) eine Telefon-Hotline für hochwassergeschädigte Mieter:innen. Auch die Jurist;innen des Mieterbundes Mittelrhein e. V. sind hieran aktiv beteiligt. Unter der Telefonnummer 030 / 2000 911 99 erhalten Mieter:innen kostenlose Informationen zu allen Mietrechtsfragen rund um die Hochwasserkatastrophe. Die DMB-Jurist:innen klären über mögliche Reparatur- und Instandsetzungsansprüche auf, erklären, ob Mietminderungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen, oder informieren, welche Rechte Mieter:innen bei einer teilweisen oder völligen Zerstörung des Hauses haben. Die DMB-Telefon-Hotline ist ab 26. Juli 2021 täglich von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 17:00 Uhr zu erreichen: 030 / 2000 911 99. Tipp: Rechtsberatung zu mietrechtlichen Fragen erhalten Mitglieder kostenlos beim Mieterbund…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Immer öfter starke Unwetter

    Sturm, Hagel, Starkregen und Überschwemmungen können schwerste Schäden anrichten. Schäden, Einbußen und Sorgen um die Wiederherstellung der Wohnungen und Häuser treffen Mieter und Vermieter gleichermaßen. Daher stehen die Mietvertragsparteien vor einer gemeinsamen Aufgabe, die möglichst einvernehmlich gelöst werden sollte. Der Mieterbund Mittelrhein e. V. informiert über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern in einer solchen Situation: Reparatur- und Instandsetzungsanspruch des Mieters         Gebäudeschäden und Wohnungsschäden durch Sturm, Hagel oder eingedrungenes Wasser muss der Eigentümer und Vermieter beseitigen. Auch für das Abpumpen des Wassers aus den Kellern und ggf. den Wohnungen ist der Vermieter verantwortlich, genauso wie für das Trockenlegen der Wohnung. In den Mietwohnungen selbst muss der Vermieter…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: C02-Steuer

    Der Mieterbund Mittelrhein, Vertreter der Mieter im nördlichen Rheinland-Pfalz, ist enttäuscht, dass sich die CDU-Bundestagsfraktion gegen die ursprünglich vorgesehene Kostenverteilung der CO2-Steuer entschieden hat. Demnach sollten die Kosten dieser neuen Steuer, mit der ein sparsamerer Umgang mit Energie erreicht werden soll, zwischen Mieter und Vermieter geteilt werden. Nun aber hat die Bundesregierung aber doch entschieden, dass diese Steuer die Mieter allein tragen sollen. Das hält der Mieterbund Mittelrhein für ungerecht. „Es ist zwar richtig, dass der Heizungsverbrauch davon abhängt, wie sparsam der Verbraucher mit Energie umgeht“, erklärte der 1. Vorsitzende Dietrich G. Rühle der Presse, „aber es hängt genauso stark davon ab, ob veraltete oder moderne energiesparende Technik eingesetzt werde“.…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Rauchen

    Rauchen in der Wohnung ist erlaubt und vom so genannten vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gedeckt. Auch über einen Formularmietvertrag kann ein Rauchverbot für die Mietwohnung nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein nicht wirksam vereinbart werden. Zulässig sind aber Vorgaben und Regelungen im Mietvertrag, dass in Gemeinschaftsräumen, Hausfluren oder im Aufzug nicht geraucht werden darf. Kommt es allerdings durch exzessives Rauchen zu derart gravierenden Verschlechterungen in der Wohnung, dass die Schäden durch normale Schönheitsreparaturen, das heißt Anstreichen, Tapezieren und Lackieren, nicht mehr beseitigt werden können, hat der Vermieter Schadensersatzansprüche gegenüber dem rauchenden Mieter. Das Landgericht Hannover (12 S 9/13) sprach dem Vermieter beispielsweise Schadensersatz in Höhe von 3.439,16 Euro zu, weil nach…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Kinderwagen und Rollator

    Im Eingangsbereich und Hausflur darf ein Kinderwagen abgestellt werden, solange die Mitmieter im Haus hierdurch nicht erheblich gestört und beeinträchtigt werden. Das gilt nach Informationen des Mieterbundes Mittelrhein e. V. selbst dann, wenn das Abstellen des Kinderwagens im Hausflur laut Mietvertrag ausdrücklich verboten ist. Eine entsprechende Vertragsregelung ist dann unwirksam, wenn die Nachbarn den Flurbereich trotz Kinderwagen problemlos nutzen und zum Beispiel auch die Briefkästen erreichen können. Weitere Voraussetzungen sind, dass sonstige Abstellmöglichkeiten im Haus nicht vorhanden sind und auch kein Fahrstuhl zur Verfügung steht und den Eltern nicht zuzumuten ist, den Kinderwagen mehrere Stockwerke hoch in die Wohnung zu schleppen. Ähnlich ist die Rechtslage bei einem Rollator. Der Vermieter…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Mieterrechte rund um den Garten

    Bei einem angemieteten Einfamilienhaus gehört der Garten in aller Regel als mitgemietet dazu, es sei denn, es steht ausdrücklich etwas anderes im Mietvertrag. Bei Anmietung einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist die Rechtslage, nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V., komplizierter. Hier kommt es entscheidend auf den Mietvertrag an. Mieter dürfen den Hausgarten nur nutzen, wenn dieser ausdrücklich mit der Wohnung mitvermietet wurde oder wenn der Garten allen Mietern als Gemeinschaftseinrichtung zur Verfügung steht. Es gibt kein Gewohnheitsrecht, wonach der Mieter einer Erdgeschosswohnung automatisch den Hausgarten nutzen darf. Ist die Benutzung des Gartens allen Mietparteien des Hauses gestattet, müssen diese sich absprechen. Ggf. kann auch der Vermieter Vorgaben machen, ähnlich…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Einbauküche

    Eine vom Mieter angeschaffte und bezahlte Einbauküche darf bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht berücksichtigt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 52/18). Dies gilt nach Angaben der 3. Vorsitzenden und Geschäftsführerin des Mieterbundes Mittelrhein e. V., Frau Andrea Meierhans, auch dann, wenn die bei Anmietung der Wohnung vorhandene, alte Einbauküche später mit Zustimmung des Vermieters von den Mietern durch eine neue Einbauküche ersetzt wurde und der Vermieter die alte Einbauküche verkauft hat. Bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann der Vermieter nicht argumentieren, die Wohnung sei mit einer modernen Küche ausgestattet, dies wirke sich wohnwertsteigernd aus. Grund ist, dass die Küche nicht vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Telefonanschluss

    Der Vermieter ist für einen funktionierenden Telefonanschluss verantwortlich. Bei einem Defekt des Anschlusskabels ist er zur Reparatur verpflichtet, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 17/18). Nach Angaben von Herrn Dietrich Rühle, 1. Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V., war die Mieterwohnung mit einer Telefonanschlussdose ausgestattet. Die Telefonleitung verlief vom Hausanschluss durch einen Kriechkeller zur Wohnung des Mieters. Nach einem Defekt der Telefonleitung zwischen Hausanschluss und Telefondose in der Wohnung weigerte sich der Vermieter, die Telefonleitung zu erneuern bzw. reparieren zu lassen. Nachdem das Landgericht Oldenburg eine Reparaturpflicht des Vermieters verneinte und erklärte, er müsse lediglich entsprechende Arbeiten des Mieters dulden, stellte der Bundesgerichtshof klar: Telefonanschluss bzw. Telefonleitung zwischen Hausanschluss und…