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Thema: 90 Prozent aller Mietverträge mit unwirksamen Klauseln
90 Prozent aller in Deutschland abgeschlossenen Mietverträge enthalten nach Schätzungen des Mieterbundes Mittelrhein e. V. unwirksame Vertragsklauseln. In mehr als 19 Millionen Mietverträgen sind somit Regelungen und Klauseln vereinbart, die eindeutig gegen das Gesetz verstoßen oder die nach der Rechtsprechung der Gerichte Mieter übermäßig benachteiligen und deshalb unwirksam sind. Unwirksam sind insbesondere oft Vereinbarungen in Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen und Renovierungen. Daneben sind viele Mietvertragsangaben zur Wohnungsgröße falsch, sind Fragen der Tierhaltung, der Kündigungsfristen oder der Mieterrechte unwirksam geregelt. Unwirksame Vertragsklauseln findet man nicht nur in „selbst gestrickten“ Mietverträgen von Einzelvermietern. Auch bzw. insbesondere in Formularmietverträgen von Maklern, Hauseigentümervereinen oder Wohnungsunternehmen sind viele unwirksame Regelungen festgeschrieben. Das gilt auch dann, wenn…
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Thema: Beruf und Wohnung
Wird die Wohnung zu Wohnzwecken vermietet, ist eine berufliche oder gewerbliche Nutzung nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. grundsätzlich nicht gestattet. Anders nur, wenn im Mietvertrag auch eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist (Mischmietverhältnis) oder der Vermieter der beruflichen Nutzung der Wohnung zustimmt oder er sie erlauben muss. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 165/08) dürfen Mieter von zu Hause aus arbeiten und können ihrer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit nachgehen, wenn keine unzumutbaren Belästigungen der Mitbewohner durch Kundenverkehr eintreten, sich der Wohnungscharakter nicht ändert, keine baulichen Veränderungen erfolgen und auch keine Beschädigungen der Wohnräume zu befürchten sind. Erlaubte Nutzungen sind beispielsweise schriftstellerische Tätigkeiten, Homeoffice im Angestelltenverhältnis oder die…
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Thema: Widerruf einer Modernisierungsvereinbarung
Wird eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter „an der Haustür“ getroffen, kann der Mieter diese Vereinbarung, nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V., widerrufen. Selbst wenn zwischenzeitlich modernisiert wurde, muss er die vereinbarte Mieterhöhung nicht zahlen, genauso wenig wie einen Wertersatz (höhere Miete) aufgrund der eingetretenen Wohnwertsteigerung. Der Vermieter kann allenfalls das gesetzlich zulässige Mieterhöhungsverfahren einleiten, aber dann nur für die Zukunft, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 29/16). In dem zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter den Mieter in der Mietwohnung aufgesucht. Dort wurde dann vereinbart: „… Die Miete erhöht sich um 60 Euro pro Monat, nachdem alle Heizkörper und die Warmwasserinstallation eingebaut sind…“. Nachdem der Mieter gut zwei…
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Verteilerschlüssel
Schätzungsweise 30 Millionen Betriebskostenabrechnungen werden Jahr für Jahr verschickt. Einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter ist nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. die Frage nach dem richtigen Verteilerschlüssel. Wie werden die Kosten, die für das ganze Haus angefallen sind, auf die einzelnen Mietparteien richtig verteilt? Für die Heizkosten schreibt eine Verordnung vor, dass mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch verteilt werden müssen. Hierzu sind alle Wohnungen mit Erfassungssystemen, wie Heizkostenverteiler, ausgerüstet, die dann einmal im Jahr abgelesen werden. Die restlichen 30 bis 50 Prozent der Heizkosten werden nach einem verbrauchsunabhängigen Maßstab verteilt, meistens nach Quadratmetern, also der Wohnfläche. Der Vermieter legt den…
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Untermiete
Will der Mieter seine Wohnung untervermieten, geht das, nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V., nur mit Zustimmung des Vermieters. Soll die Wohnung insgesamt untervermietet werden, ist der Vermieter in seiner Entscheidung, ob er zustimmt oder nicht, völlig frei. Lehnt er ab, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Er kann den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das kann insbesondere für Mieter interessant sein, die einen Zeitmietvertrag abgeschlossen haben oder einen unbefristeten Mietvertrag mit einem mehrjährigen Kündigungsausschluss. Will der Mieter dagegen nur einen Teil seiner Wohnung untervermieten, also einzelne Zimmer, und hat er hierfür ein „berechtigtes Interesse“, muss der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung erteilen. Reagiert er nicht oder…
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Thema: Unterlagen aufbewahren
Auch nach dem Auszug aus der Wohnung sollten der alte Mietvertrag, die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen oder Zahlungsbelege, zum Beispiel für die Mietkaution, nicht einfach weggeworfen werden. Zwar gibt es nach Informationen des Mieterbundes Mittelrhein e. V. keine gesetzlichen Bestimmungen oder Gerichtsentscheidungen, nach denen Mieter die Unterlagen zu ihrem Mietverhältnis über Monate oder Jahre aufbewahren müssen, sinnvoll ist dies aber auf jeden Fall. Ansprüche aus dem Mietverhältnis, zum Beispiel auf Mietzahlungen oder Betriebskostennachzahlungen, verjähren nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet, wer Mitte 2021 auszieht, kann theoretisch bis Ende 2024 mit Vermieterforderungen konfrontiert werden. Da ist es…
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Thema: Verteilerschlüssel
Schätzungsweise 30 Millionen Betriebskostenabrechnungen werden Jahr für Jahr verschickt. Einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter ist nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. v. die Frage nach dem richtigen Verteilerschlüssel. Wie werden die Kosten, die für das ganze Haus angefallen sind, auf die einzelnen Mietparteien richtig verteilt? Für die Heizkosten schreibt eine Verordnung vor, dass mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch verteilt werden müssen. Hierzu sind alle Wohnungen mit Erfassungssystemen, wie Heizkostenverteiler, ausgerüstet, die dann einmal im Jahr abgelesen werden. Die restlichen 30 bis 50 Prozent der Heizkosten werden nach einem verbrauchsunabhängigen Maßstab verteilt, meistens nach Quadratmetern, also der Wohnfläche. Der Vermieter legt den…
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Thema: Mietkaution
Nach dem Gesetz darf die Mietkaution, die Mieter und Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages vereinbaren können, höchstens drei Monatsmieten betragen. Dabei zählen, nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V., nur die reinen Netto- oder Grundmieten mit, nicht aber die Betriebskostenvorauszahlungen oder -pauschalen. Die Obergrenze von drei Monatsmieten gilt unabhängig von der Art der Sicherheitsleistung, also sowohl bei der Barkaution, dem Sparbuch, der Wertpapierverpfändung als auch der Bürgschaft. Muss der Mieter nach der Absprache im Mietvertrag neben der Barkaution zusätzlich eine Bürgschaft beibringen, werden beide Mietsicherheiten zusammengezählt. Auch dann darf die Obergrenze von drei Monatsmieten nicht überschritten werden. Eine Ausnahme gilt, nach Angaben der 3. Vorsitzenden und Geschäftsführerin des Mieterbundes Mittelrhein…
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Mietzahlung
Der Mieter muss die vereinbarte Miete einschließlich der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen, nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V., im Voraus zahlen. Nach dem Gesetz wird die Miete mit Beginn der Mietzeit fällig. Das bedeutet, die Miete muss jeweils zu Beginn des Monats gezahlt werden, spätestens am dritten Werktag des Monats. Dagegen kann im Mietvertrag nicht vorgegeben werden, dass die erste Miete schon Monate vorher, zum Beispiel bei Unterschrift unter den Mietvertrag, zu zahlen ist. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung reicht es aus, dass der Mieter bis zum dritten Werktag des Monats die Miete „auf den Weg gebracht hat“. Das gilt auch – so Herr Dietrich Rühle, 1. Vorsitzender des Mieterbundes…
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Thema: Hausrecht
Das Hausrecht an der gemieteten Wohnung hat ausschließlich der Mieter. Er entscheidet, nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V., wer die Wohnung betreten darf und wer nicht. Er darf Dritte – notfalls mit Gewalt – hindern, in die Mietwohnung zu gelangen. Auch der Vermieter, der gegen den Willen des Mieters die Wohnung besichtigen will, darf rausgeschmissen werden. Der Mieter, der seinen allzu neugierigen Vermieter packt und aus dem Haus trägt, kann auch nicht gekündigt werden (BGH VIII ZR 289/13). Wer unbefugt in die Mieterwohnung geht oder sich dort aufhält, begeht Hausfriedensbruch und kann bestraft werden. Das gilt – so die 3. Vorsitzende und Geschäftsführerin des Mieterbundes Mittelrhein e. V., Frau…