• Verbraucher & Recht

    Thema: Heizpflichten und Heizperiode

    Spätestens ab 1. Oktober läuft die so genannte Heizperiode. Der Vermieter muss die Heizung im Haus in Betrieb nehmen. Nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V. muss die Heizung so eingestellt sein, dass die Wohnung mindestens 20 bis 22 Grad Celsius warm wird. Diese Mindesttemperaturen gelten für die Zeit von 6 bis 24 Uhr, nachts kann die Temperatur auf etwa 18 Grad abgesenkt werden. Bei einem Heizungsausfall in den Wintermonaten oder wenn die Mindesttemperaturen von 20 bis 22 Grad Celsius nicht erreicht werden, ist die Wohnung mangelhaft. In diesen Fällen muss, laut Herrn Dietrich Rühle, 1. Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V, schnellstmöglich der Vermieter informiert werden. Er muss für…

  • Verbraucher & Recht

    Wohngemeinschaft und Mieterwechsel

    Mieterwechsel bei einer Wohngemeinschaft sind immer wieder kompliziert. Hat nur ein Mieter den Mietvertrag mit dem Vermieter unterschrieben, ist er alleiniger Hauptmieter. Will er denn eine Wohngemeinschaft gründen, muss er, nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V., mit seinen Mitbewohnern Untermietverträge abschließen. Kündigt der Hauptmieter das Mietverhältnis, ist das gleichzeitig das „Aus“ für die Wohngemeinschaft – alle müssen ausziehen. Will ein Untermieter ausziehen, muss er gegenüber dem Hauptmieter kündigen. Der kann aber wieder einen neuen Untermieter suchen, muss den Vermieter hierüber allenfalls informieren. Mieten mehrere Mieter zusammen eine Wohnung an, können sie, laut der 3. Vorsitzenden und Geschäftsführerin des Mieterbundes Mittelrhein e. V., Frau Andrea Meierhans, das Mietverhältnis auch nur…

  • Verbraucher & Recht

    Feuchtigkeitsschäden und Schimmel

    Die Übergabe eines Merkblattes zum richtigen Heizen und Lüften der Wohnung beim Mietvertragsabschluss befreit den Vermieter nicht von seiner Verantwortung und seinen Gewährleistungspflichten für Schimmel und ähnliche Schäden, entschied das Landgericht Berlin (65 S 400/15). In der Beratungspraxis des Mieterbundes Mittelrhein e. V. spielen Fragen rund um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz eine immer größere Rolle. Schätzungsweise 20 Prozent der deutschen Haushalte kämpfen einer Studie zufolge mit Schimmel. Betroffen sind vor allem Bäder und die Schlafzimmer. Viele Vermieter machen es sich einfach, sehen ihre Mieter in der Verantwortung, sprechen von falschem Heiz- und/oder Lüftungsverhalten. Aber so einfach geht das nicht. Nach Angaben von Herr Dietrich Rühle, 1. Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e.…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Kündigungsfristen

    Wollen Mieter oder Vermieter das unbefristete Mietverhältnis beenden und kündigen, gelten unterschiedliche Regelungen. Mieter können ohne Angabe von Gründen kündigen. Vermieter dagegen müssen sich auf einen Kündigungsgrund berufen können. Nach dem Gesetz kommt eine Kündigung nur in Betracht bei Vertragsverletzungen des Mieters, bei Eigenbedarf oder wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung seines Hauses oder seiner Wohnung gehindert ist. Aber auch bei den Kündigungsfristen gelten für Mieter und Vermieter, nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V., unterschiedliche Regelungen. Mieter können einen unbefristeten Mietvertrag immer mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Auf die Wohndauer kommt es nicht an. Für Vermieter dagegen gelten gestaffelte Kündigungsfristen.…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Mieterhöhung: Wohnfläche mitentscheidend

    Bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete kommt es neben dem geforderten Quadratmeterpreis vor allem auf die Wohnungsgröße an. Entscheidend ist, nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V., die tatsächliche Wohnfläche. Ist im Mietvertrag eine größere Wohnfläche angegeben, kann sich der Vermieter nicht darauf berufen. Auch eine so genannte 10-prozentige Toleranzgrenze gibt es hier nicht. Es zählt die wirkliche Wohnungsgröße (BGH VIII ZR 266/14). Hält ein Mieter die Angaben des Vermieters im Mieterhöhungsschreiben zur Wohnfläche für falsch, reicht es nicht aus, die Wohnungsgröße einfach zu bestreiten. Der Mieter muss erläutern, von welchen tatsächlichen Umständen er ausgeht, warum er die Wohnflächenangaben des Vermieters für falsch hält (BGH VIII ZR 181/16). Dem Mieter,…

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    Balkon

    Der Balkon gehört mit zur vermieteten Wohnung. Bei der Berechnung der Wohnfläche zählt er normalerweise zu einem Viertel mit. Mieter können ihren Balkon praktisch „rund um die Uhr“ nutzen. Allerdings ist insbesondere in den späteren Abendstunden Rücksicht auf die Nachbarn im Haus zu nehmen. Diese dürfen durch Feiern, laute Gespräche usw. nicht übermäßig gestört werden. Nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e.V. gehört das Aufstellen von Stühlen, Bänken, Liegen, Tischen oder eines Sonnenschirms zu den selbstverständlichen Rechten des Mieters, wenn es um die Balkonnutzung geht. Mieter können auch ein Rankengitter anbringen, müssen aber darauf achten, dass die Kletterpflanzen das Mauerwerk nicht beschädigen. Auch Blumenkübel dürfen auf dem Balkon aufgestellt werden. Ein…

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    Mieterlexikon 2020/2021 erschienen

    Das neue Mieterlexikon, Ausgabe 2020/2021, ist soeben neu erschienen. Das seit vielen Jahren bewährte, rund 700 Seiten starke Standardwerk des Deutschen Mieterbundes wurde komplett überarbeitet und aktualisiert. Eine Reihe neuer gesetzlicher Bestimmungen und zahlreiche neue Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie unzählige Urteile der Amts- und Landgerichte haben das Mietrecht in Deutschland seit der letzten Auflage des Mieterlexikons spürbar verändert. Mieter – aber auch Vermieter – müssen hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten in vielen Punkten umdecken. Das Mieterlexikon 2020/2021 bringst sie auf den neusten Stand. Vollständig, präzise, nachvollziehbar und mit hohem Fachwissen erklären Mietrechtsexperten die wichtigen Fragen und Probleme des Mietens und Wohnens. Berücksichtigt sind natürlich die neueste Gesetzgebung und die aktuelle…

  • Verbraucher & Recht

    Mietkaution

    Mieter müssen zu Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkaution zahlen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Nach dem Gesetz darf diese Mietsicherheit höchstens drei Monatsmieten betragen, ohne Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen. Die häufigste Form der Mietkaution ist, nach Angaben der 3. Vorsitzenden und Geschäftsführerin des Mieterbundes Mittelrhein e. V., Frau Andrea Meierhans, die sogenannte Barkaution, bei der dem Vermieter der Kautionsbetrag bar übergeben oder überwiesen wird. Sie muss nicht „auf einen Schlag“ und auch nicht schon vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden. Die Kaution kann in drei Raten gezahlt werden, die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden nächsten Raten werden dann zusammen mit den nächsten beiden Mietzahlungen fällig.…

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    Thema: Mietminderung

    Treten Wohnungsmängel in der Wohnung oder im Haus auf, kann der Mieter auf die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes pochen, also Beseitigung oder Reparatur des Mangels fordern, und er kann die Miete mindern, sobald der Wohnwert durch den Mangel spürbar beeinträchtigt wird. Voraussetzung ist nach Angabe des Mieterbundes Mittelrhein e. V. aber immer, dass der Mieter seinen Vermieter über das Vorhandensein dieser Mängel informiert. Diese sogenannte Mängelanzeige muss der Mieter wiederholen, wenn der Vermieter zwischenzeitlich einen erfolglosen Reparaturversuch gestartet hat und der Mieter weiterhin die Miete kürzen will (LG Berlin, 63 S 237/15). Nach Darstellung von Rechtsanwalt Franz Obst, stellvertretender Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V. und Vorsitzender der rheinland-pfälzischen Mietervereine,…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Umwandlung

    Werden die Wohnungen im Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt, kann jede Wohnung für sich einzeln verkauft werden. Der „scheibchenweise“ Verkauf verspricht deutlich höhere Umsätze und Gewinne als der Verkauf des Mietshauses insgesamt. Käufer der umgewandelten Eigentumswohnungen können die dort wohnenden Mieter selbst sein, Kapitalanleger oder Selbstnutzer, die selbst einziehen wollen. Weil Mieter, die ursprünglich in ein normales Wohnhaus und eine Mietwohnung gezogen sind, nach der Umwandlung durch potenzielle Selbstnutzer ein höheres Kündigungsrisiko haben, werden sie nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. durch den Gesetzgeber besonders geschützt. Drei Jahre lang darf der Käufer der umgewandelten und verkauften Eigentumswohnung nicht wegen Eigenbedarf oder Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung kündigen. Die Bundesländer können diese…