• Finanzen / Bilanzen

    Urteil des Landgerichts Bonn berücksichtigt Rolle der Depotbanken nicht, weitere Aufklärung erforderlich

    Die Warburg Gruppe wird gegen die mit dem heutigen Urteil des Landgerichts Bonn angeordnete Einziehung Rechtsmittel prüfen und gegebenenfalls Revision einlegen. In dem Verfahren ist die erforderliche Aufklärung unter Einbeziehung aller an den Transaktionen beteiligten Unternehmen und Personen nicht erfolgt. Die finanziellen Risiken aus der Anordnung sind mit Zustimmung der Aufsicht durch Rückstellungen in voller Höhe abgesichert. Die Warburg Bank erfüllt weiterhin alle regulatorischen Kapitalanforderungen. Eine Feststellung zu strafbaren Handlungen der Warburg Gruppe oder ihrer Vertreter hat das Gericht nicht getroffen. Die im Zuge der Verurteilung zweier Londoner Aktienhändler vom Landgericht Bonn angeordnete Einziehung hält die Warburg Gruppefür falsch. Sie war im Verfahren als Nebenbeteiligte geführt worden, gegen die das…

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