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Privatdarlehen oder Schenkung? Ihr Anspruch gegen den Empfänger
. Die Abgrenzung zwischen Darlehen und Schenkung im Familien- und Bekanntenkreis Fließen innerhalb der Familie oder im Bekanntenkreis Geldbeträge, die aufgrund später eingetretener Umstände zurückgefordert werden sollen, stellt sich die Frage, wie eine solche Rückforderung erfolgen kann. Hierbei ist häufig problematisch, in welcher Form der Geldbetrag überlassen wurde – als Schenkung, die nur unter strengen Voraussetzungen zurückgefordert werden kann oder als Darlehen, welches im Zeitpunkt der Fälligkeit an den Darlehensgeber (im Zweifel auch verzinst) zurückgezahlt werden muss. Abgrenzung zwischen Darlehen und Schenkung Insbesondere im privaten Bereich, zwischen Angehörigen und Freunden, kann die Abgrenzung zwischen Darlehen und Schenkung Schwierigkeiten bereiten. Ein Vertragszweck wird in solchen Fällen selten schriftlich und eindeutig fixiert. Vielmehr…
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Darlehenswiderruf: Restschuldversicherung = verbundenes Geschäft?
Restschuldversicherung = verbundenes Geschäft?©daniilantiq/123rf.com11.06.20201 Mal gelesenWiderruf des Darlehensvertrages = Widerruf des Versicherungsvertrages? Darlehensnehmer, welche Ihren Darlehensvertrag widerrufen, stehen häufig vor der Frage, ob Sie im Zuge des Widerrufs des auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung auch nicht mehr an einen Versicherungsvertrag – namentlich die für Verbraucherdarlehensvertrag typische und bankseitig häufig abverlangte Restschuldversicherung – gebunden sind. Namentlich dann, wenn die Versicherungsprämien durch das Darlehen mitfinanziert werden, kann von einem verbundenen Geschäft i.S.v. § 358 BGB ausgegangen werden, vgl. BGH NJW 2010, 531. Hier spricht man von einem Geschäft über eine andere Leistung, vgl. § 358 Abs. 3 S. 1 BGB. Hier hat das Darlehen auch den Zweck, den Versicherungsvertrag zu bedienen…
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Arbeitsrecht Rechtsanwalt Frankfurt-Arbeitsrecht Rechtsanwalt Stuttgart-Kündigungsschutzklage
Arbeitnehmern, denen das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, sollten in der Regel anwaltlich eine Kündigungschutzklage einreichen. Hauptziel ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnissen, hilsweise die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer attraktiven Abfindung. Zuständig ist grundsätzlich das Arbeitsgericht am Geschäftssitz bzw. der Niederlassung des Arbeitgebers. Häufig verstoßen Kündigungen gegen das Maßregelungsverbot oder sind sozial nicht gerechtfertigt. Hierbei gilt es zu prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Auch formelle Gründe (Nichteinhaltung der Kündigungsfirst, unzureichende Vollmacht zum Ausspruch der Kündigung und vieles mehr) können eine Kündigung unwirksam machen, zumindest aber zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses führen. Die Kündigungsfrist sind maßgeblich in § 622 BGB geregelt. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. (Kanzlei MPH Legal Services) vertritt…
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Opfer von EC-Karten-/Kreditkartenmissbrauch
Was können Opfer unerlaubter Bargeldabhebung durch Dritte tun? Scheck- und Kreditkarten sind grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass sie dem Inhaber – der nicht immer der Berechtigte ist – die Möglichkeit einräumen, den Kartenaussteller aufgrund einer Garantieerklärung zu einer Zahlung an den Scheck- und Kreditkarteninhaber zu veranlassen. Nicht selten kommt es vor, dass Dritte unberechtigt, sei es im Nachgang zu einem Diebstahl der Karte oder als Folge der im Einverständnis mit dem Karteninhaber überlassenen Nutzung der Karte, unberechtigte Bargeldabhebungen vornehmen. War das Tageslimit in Absprache des Kunden mit dem Kartenherausgeber nicht auf einen bestimmten Betrag limitiert, läuft der Karteninhaber Gefahr, mit unbefugten Abhebungen über mehrere Tausend Euro konfrontiert zu werden. Hier ist…
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Darlehenswiderruf bei Kreissparkasse Waiblingen/anderen Sparkassen und PSD Bank aussichtsreich!
Widerruf von Sparkassendarlehen jetzt! Widerrufsbelehrungen der Sparkassen und PSD Bank, die nach dem 10.06.2010 (bis in ca. 2014) abgeschlossen wurden, entsprechen häufig nicht den Vorgaben des Gesetzgebers und der Rechtsprechung an eine klare, deutliche und unmissverständliche Widerrufsbelehrung. So hat jüngst u. a. das LG Stuttgart – Urteil vom 14. Oktober 2016 – 29 O 286/15 – die PSD Bank RheinNeckarSaar eG zur Rückabwicklung eines hoch verzinsten Immobiliendarlehensvertrages aus dem Jahre 2011 wegen Zitierung falscher Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB verurteilt. Viele Banken haben auch in jüngeren Verträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Ein ganz besonders deutlicher Fall ist die überflüssige und verwirrende Nennung eines angeblich gesetzlich geforderten Hinweises auf die…
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Vertragsrecht – Europäischer Gerichtshof auf Seiten des Verbrauchers (Rechtssache C-511/17)!!
Erneut gute Kunde für Verbraucher der EU: Vertragsstreitigkeiten werden häufig vor Gericht ausgetragen. Ein Gericht, vor dem ein Verbraucher gegen einen bestimmten Vertragsteil klagt, muss von Amts wegen auch weitere Teile des Vertrages prüfen. Der im Zivilrecht übliche Beibringungsgrundsatz gilt hier nicht. So jedenfalls des höchste Europäische Gericht (Rechtssache C-511/17). Dies betrifft allerdings nur die Vertragsklauseln, die mit dem streitgegenständlichen Rechtsstreit zusammenhängen. Dies dann aber auch für den Fall, dass sie vom Verbraucher nicht angefochten worden sind. In solchen Fällen muss das zuständige Gericht von sich aus weitere Sachverhaltsinformationen bei den Parteien einholen. Anlass der Entscheidung war ein Fall aus Ungarn, bei dem eine Frau im Jahre 2007 einen Hypothekendarlehensvertrag…
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Darlehensnehmer aufgepasst! Vorfälligkeitsentschädigung und Grundschuldfreigabe
Darlehensnehmer und Immobilienbesitzer aufgepasst! Soweit Sie Ihre Immobilie kreditfinanziert haben und die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Beendigung des Darlehens erhebt, ist – soweit die Vorfälligkeitsentschädigung zu Recht erhoben wurde – Vorsicht angebracht. Die Bank kann die Freigabe der Grundschuld auf Ihrem Grundstück grundsätzlich so lange aufschieben, bis die Vorfälligkeitsentschädigung vollständig bezahlt ist. Hintergrund: Die Vorfälligkeitsentschädgiung ist letzten Endes nicht anderes als die Kompensation entgangener Zinsansprüche für die Zukunft. Der Sicherungszweck der Grundschuld erfasst in der Regel alle Ansprüche Ihrer Bank aus der Geschäftsverbindung. Hierzu gehören eben auch Ansprüche aus Darlehen, Zinsen, Kosten und alle weiteren Ansprüche, so auch Schadensersatzansprüche der Bank gegenüber dem Kunden. So hat der Bundesgerichtshof…
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Schenker und Beschenkte aufgepasst!
Schenker und Beschenkte aufgepasst! Schenkungen sind unter Umständen widerruflich und können vom Schenker zurück gefordert werden. Dass dies grundsätzlich nicht ohne trifftige Gründe möglich ist, versteht sich fast von selbst. So genügt jedoch grober Undank, um eine Schenkung zu widerrufen. Die Hürden hierfür sind aber hoch. Dies ist in der Regel nur der Fall, wenn der Beschenkte eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen begeht. Exemplarisch hierfür sind das Stellen grundloser Strafanzeigen und oder schwere körperliche Misshanldungen gegenüber dem Schenker; bei Eheleuten kann möglicherweise auch der Ehebruch hinreichende Gründe für eine Rückforderung der Schenkung liefern. Beschenkt ein Unternehmer einen Geschäftspartner und gründet dieser ein Konkurrenzunternehmen, kann auch…
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Kündigung des Arbeitsverhältnisses!
Ihnen ist Ihr Job gekündigt worden oder Sie wollen selbst kündigen? Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten grundsätzlich die Kündigungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Der zu kündigende Arbeitnehmer ist im Kündigungsschreiben darauf hinzweisen, dass er sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden muss und eigene Aktivitäten bei der Suche nach der Arbeitsstelle erforderlich sind. Die Kündigungsfristen sind in § 622 BGB niedergelegt. Gem. § 622 Abs. 1 BGB beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Angestellte vier Wochen. zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Grundsätzlich gelten die nach § 622 Abs. 2 BGB verlängerten Kündigungsfristen zunächst nur für den…
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Gefälschte Überweisung! Bankkunden aufgepasst!
Frohe Kunde für geschädigte Bankkunden: Das Fälschungsrisiko bei Überweisungen trägt nach aktueller Rechtslage die Bank. Grund: Bei der Fälschung fehlt es an einer wirksamen Anweisung der Bank. Die Belastungsbuchung muss von der Bank umgehend storniert werden und dem geschädigten Kunden steht ein Erstattungsanspruch gegen seine Bank zu. § 675 u BGB bestimmt, dass dass der Kontoinhaber ("Zahler") für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge nicht in Anspruch genommen werden darf. Dies gilt auch in Fällen des "Pishing" beim Online-Banking, wo sich der Täter sicherheitsrelevante Zugangsdaten des Bankkunden verschafft. In der Regel geschieht dies durch täuschend echt aussehende E-Mails, welche den Bankkunden veranlassen, dem Täter kontorelevante Daten mitzuteilen. Ähnlich verhält es sich beim "Pharming".…