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Banken und Darlehensnehmer aufgepasst! Wertermittlungsgebühr ist eine Pflichtangaben!
Darlehensnehmer, welche sich für die Aufnahme einer Bau- und Immobilienfinanzierung entscheiden, wird von der Darlehensgeberin/Bank häufig eine Wertermittlungsgebühr für die Bewertung Ihrer finanzierten Immobilie in Rechnung gestellt, welche letztendlich zur Absicherung des Darlehens beliehen werden soll. Die Bewertung erfolgt gleichermaßen im Interesse von Bank und Kunde: So will die Bank Ihr Darlehen ausreichend besichert wissen und der Darlehensnehmer will die Auszahlung eines zinsgünstigen Realkredits erreichen. Die Bewertung erfolgt in der Regel durch Mitarbeiter Bank, teilweise auch durch externe Sachverständige. Leider hat der Darlehensnehmer, obwohl er für die Schätzkosten aufkommen muss, in der Regel und soweit die Bank den Auftrag nicht in seinem Namen erteilt hat, keinen Anspruch auf die Aushändigung…
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Kündigung des Arbeitsplatzes bereits unwirksam wegen Formfehler?
Viele Kündigungen von Arbeitgeber sind bereits deshalb aus formalem Grund deshalb unwirksam, weil die Person, welche für Ihren Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hatte, nicht wirksam bevollmächtigt gewesen ist und die Kündigung nicht durch den Leiter der Personalabteilung (oder gleichgestellter Personen) ausgesprochen wurde. Wird die Kündigung durch den Sachbearbeiter der Personalabteilung unterzeichnet, gemäß § 174 BGB zurückgewiesen werden, wenn ihr keine Originalvollmacht beigefügt war. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es für den Arbeitnehmer zweifelsfrei feststeht, dass der Personalsachbearbeiter zur selbständigen Abgabe von Kündigungserklärugen bevollmächtigt ist. Grund: Unabhängig davon, ob Vertretungsmacht dieser Person besteht oder nicht, ist die Kündigung unwirksam, wenn der Gekündigte die Kündigung unverzüglich zurückweist wegen fehlenden Nachweises der…
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Darlehen-Nichtabnahmeentschädigung von Banken. Zu Recht?
Darlehensnehmer aufgepasst! Die Nichtabnahme Ihres Darlehens kann dazu führen, dass Sie zur Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung verpflichtet werden. Namentlich bei festverzinslichen Baudarlehen besteht eine synallagmatische Abnahmeverpflichtung des Darlehensnehmers. Regelmäßig wird dem Darlehensnehemer eine Abnahmefrist von einem Jahr seit Vertragsschluss gesetzt. Bis zur Abnahme des Darlehens werden dem Darlehensnehmer Bereitstellungszinsen berechnet. Unterbleibt die Abnahme, kann Ihre Bank nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Darlehensvertrag wegen Pflichtenverstoß ordentlich kündigen. Dem folgt in aller Regel die Geltendmachung einer Nichtabnahmeentschädigung für den Zeitraum nach Kündigung des Darlehens, wenn die Gründen für die Nichtinanspruchnahme des Darlehens aus seiner Sphäre stammen. Der Schaden der Bank bemisst sich bei festverzinslichen Darlehen aus der rechtlich begründeten Zinserwartung von maximal…