-
Wirecard: Mussten Banken ihre Kunden über Pressevorwürfe aufklären?
Dass bei Wirecard über einen langen Zeitraum kriminelle Methoden angewandt wurden, darüber herrschen kaum noch Zweifel. Während das ehemalige DAX-Unternehmen in die Insolvenz geriet und Aktionäre viele Milliarden Euro verloren, blieben nur leere Konten und ein verschwundenes Vorstandsmitglied mit internationalem Haftbefehl. Bilanzfälschung im großen Stil – so der Vorwurf. Fraglich ist, warum die Wirecard-Wirtschaftsprüfer Ernst & Young oder auch die staatliche Finanzaufsicht BaFin nicht eingriffen. Ließen sie sich täuschen oder überhörten sie die Alarmsignale? In anderer Verantwortung stehen dagegen manche Banken. Ihnen kann mitunter Falschberatung vorgeworfen werden, wenn sie ihren Kunden Wirecard-Derivate zum Kauf empfahlen, obwohl es lautstarke Zweifel an dem Geschäftserfolg von Wirecard gab. Lautstarke und wiederholt veröffentliche…
-
Elektronische Wertpapiere: Was Unternehmen beachten müssen
„Ob Kryptowährungen, digitaler Euro oder elektronische Wertpapiere – die Finanzmärkte werden künftig stark von der Blockchain-Technologie geprägt sein“, sagte Professor Philipp Sandner, Leiter des Frankfurt School Blockchain Center (FSBC) an der Frankfurt School of Finance & Management, beim jährlichen Empfang der Börse Stuttgart im September. Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren ist ein wichtiger nächster Schritt hin zur digitalen Transformation des Kapitalmarkts. Das altehrwürdige deutsche Wertpapierrecht bewegt sich und hat sich aufgemacht Richtung Zukunft. Aber was bedeutet dieser Referentenentwurf für Unternehmen, die mittel- oder langfristig digitale Wertpapiere emittieren möchten? Mehr Klarheit für digitale Geldwelten Bereits im Jahr 2019 hat die BaFin Wertpapierprospekte für so…
-
Wirecard-Insolvenzverfahren: Unbedingt auch Kursdifferenzschaden anmelden
Zu der Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG erreichen uns zahlreiche Anfragen geschädigter Aktionäre zu der Frage der Höhe ihres Schadensersatzanspruches und des in der Insolvenzanmeldung anzugebenden Betrages. Viele Geschädigte sind der Auffassung, dass sie einfach den Erwerbspreis der Aktien als Forderungsbetrag angeben können. Dies dürfte allerdings unzureichend sein. Denn es ist zweifelhaft, ob der Insolvenzverwalter einen Anspruch auf vollständige Rückabwicklung des Aktienerwerbs (sog. Erwerbsschaden) zur Insolvenztabelle feststellen wird. Schließlich muss der Aktionär für diese Schadensart beweisen können, dass er die Aktien in Kenntnis des Verschweigens der Bilanzfälschungen nicht erworben hätte (sog. Kausalitätsnachweis). Ob dem Aktionär dieser Nachweis gelingt, ist im Einzelfall zu klären und wird vom Insolvenzverwalter…
-
Wirecard: Anwälte von EY reagieren auf Vorwurf von Wirecard-Aktionär wortkarg
mzs Rechtsanwälte ist eine Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, die geschädigte Anleger seit vielen Jahren erfolgreich gegenüber Beratern und Emittenten von Vermögensanlagen vertritt. In den Jahren 2016 bis 2020 wurde die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen. „Unsere Mandantschaft hat sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Pflichten vollumfänglich und gewissenhaft erfüllt“ heißt es in einer ersten außergerichtlichen Stellungnahme der von der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragten Anwaltskanzlei Wirsing Hass Zoller zu dem Vorwurf der pflichtwidrigen Testierung grob falscher Jahresabschlüsse der Wirecard AG gegenüber der Kanzleimzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf. Eine recht lapidare Begründung, mit welcher der für einen Aktionär…
-
Wirecard: Neue Enthüllungen stärken Chancen der Aktionäre auf Schadensersatz von EY
Wie zu erwarten war, dringen mit der Zeit immer detailliertere Informationen über die Pflichtverletzungen von EY bei der Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirecard AG ans Tageslicht. Laut eines aktuellen Berichts der britischen Financial Times („FT“) sollen die Wirtschaftsprüfer von EY bereits im Jahr 2016 von einem eigenen Mitarbeiter vor Betrug und Bestechung von Mitarbeitern bei Wirecard gewarnt worden sein. Diese Erkenntnisse stammen aus einem bislang unveröffentlichten „Info-Addendum“ zur Sonderprüfung der Unternehmensberatung KPMG vom 28.04.2020. Brisanter Inhalt eines Anhangs zum Sonderprüfungsbericht von KPMG Das Addendum lese sich laut FT so, als komme es einer vernichtenden Anklage gegen EY gleich. Demnach soll der nicht genannte EY-Informant 2016 einen Brief an den Hauptsitz von…
-
Beitragserhöhung der PKV zurückfordern: Aktuelle Urteile geben Versicherten Recht
Viele Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung sind unwirksam. Dies liegt häufig daran, dass dem Versicherten die maßgeblichen Gründe für die Beitragserhöhung nicht hinreichend von der Versicherung mitgeteilt wurden. Tausenden von Versicherten stehen daher Rückforderungsansprüche gegen ihre Versicherung zu. Teilweise können die Beiträge noch bis zu 10 Jahre nach der Erhöhung zurückgefordert werden. Mehrere Urteile aus den vergangenen Monaten gaben den Kunden zuletzt Recht. Beitragserhöhung muss hinreichend begründet werden Nach § 203 Abs. 5 VVG wird die Neufestsetzung der Prämie zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt. Der Zweck dieser Regelung wird überwiegend darin erblickt, dass dem Versicherungsnehmer…
-
Reise wegen Corona storniert: Geld zurück statt Gutschein!
Sie sind es leid? Erst gab es keine Informationen? Dann haben Sie kurz vor Ihrer Reise den vollständigen Reisepreis bezahlt? Dann kam die Stornierung der Reise und der Anbieter zahlt Ihnen Ihr Geld nicht zurück, sondern vertröstet Sie mit einem Gutschein? So geht es Tausenden Reisenden. Jeder hat Verständnis, dass die Corona-Krise die Reisebranche vor große Herausforderungen stellt: aber so geht es nicht! Rechtslage ist klar: Storniert der Reiseveranstalter muss er eine Vorauszahlung erstatten! Die gute Nachricht: die Rechtslage ist eindeutig: Wenn der Reiseveranstalter die Reise storniert, dann muss er Ihnen auch das Geld zurückzahlen. Andere Informationen sind falsch. Die Bundesregierung wollte die klare Rechtslage während des Lockdowns ändern. Die Europäische…
-
Bonus.Gold – Was Anleger jetzt tun sollten
Viele Anleger, die Gold über den Kölner Goldhändler Bonus.Gold erworben haben, sind massiv verunsichert. Schließlich können sie nicht mehr auf ihre Kundenkonten zugreifen, nachdem der Goldhändler kürzlich überraschend verkauft wurde. Zum Hintergrund: das Unternehmen Bonus.Gold hatte ein sogenanntes „Bonusgold“ ausgelobt, wenn Kunden das bei der Firma gekaufte Gold dort einlagern statt es sich ausliefern zu lassen. Hierfür versprach das Unternehmen bis zu 22 % Rendite in zwei Jahren. Diese Renditen sollten durch den Handel mit Altgold, durch Recycling, und mit der Herstellung von türkischem Hochzeitsschmuck erwirtschaftet werden. Gegenüber dem Handelsblatt hatte der frühere Eigentümer Attacan Kaynar im Mai eingeräumt, dass der Verkauf von türkischem Hochzeitsschmuck in der Corona-Krise zum Erliegen gekommen…
-
WIRECARD: IDW-Gutachten erhärtet Vorwurf der Pflichtverletzung von EY
Wirecard-Anleger, welche Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young („EY“) wegen pflichtwidriger Testierung der Jahresabschlüsse in den Jahren 2016 bis 2018 geltend machen, erhalten Rückenwind durch ein Gutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer aus Düsseldorf („IDW“) von Ende August. Hierauf weist Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede von mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf hin, welchem dieses Gutachten vorliegt. Das IDW kommt in seiner gutachterlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass das Einholen von Bankbestätigungen im Rahmen der Abschlussprüfung nach dem Prüfungsstandard 302 regelmäßig verpflichtend für alle Art der geschäftlichen Beziehungen eines Unternehmens mit Kreditinstituten ist. Dies gelte insbesondere auch im Rahmen von Treuhandverhältnissen, in denen das wirtschaftliche Eigentum beim Treugeber liegt und dieses entsprechend im…
-
OLG Frankfurt a.M.: Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkrediten der Commerzbank unzulässig
In den zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Banken über die Berechtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablöse des Immobiliendarlehens stärkt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main die Position der Darlehensnehmer. I. Angaben zur Berechnung unzureichend Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 01.07.2020, Az.: 17 U 810/19, entschieden, dass die Angaben der Commerzbank zur Berechnung der Entschädigung in dem strittigen Darlehensvertrag "nicht den gesetzlichen Anforderungen" genügen, weil sie nicht "klar, prägnant, verständlich und genau" seien. Die Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von € 21.544,15 erfolgte nach Auffassung des Gerichts daher zu Unrecht und kann von den Darlehensnehmern zurückgefordert werden. Eine Zahlungsverpflichtung an die Bank habe nicht bestanden.…