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Betriebsschließung: Entschädigungsansprüche gegen das Land NRW?
. Hinweis: Stand unseres Beitrags: 24.03.2020. Unsere Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen wir nicht. Zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind derzeit nicht geklärt. Viele Unternehmer fragen sich, ob Ihnen angesichts der staatlich verordneten Maßnahmen zur Stilllegung ihrer Betriebe Entschädigungsansprüche wegen des Verdienstausfalls gegen den Staat zustehen. Hier gilt es zunächst klar zustellen, dass das Infektionsschutzgesetz momentan leider nur eine Entschädigung bei der Quarantäne von Einzelpersonen vorsieht. Eine Entschädigung für einen gesamten Betrieb ist – jedenfalls bislang – nicht vorgesehen. Hinsichtlich der Entschädigung von Einzelpersonen (Arbeitnehmer oder Selbständige) ist danach zu unterscheiden, ob die Person wegen eines Corona-Verdachtsfalles, wegen einer konkreten Erkrankung an…
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Betriebsschließungen wegen Corona: häufig hilft die Betriebsschließungsversicherung
Uns haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Anfragen zum Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen wegen der Corona-Pandemie erreicht. Richtigerweise erinnern sich viele Mandanten daran, dass sie sog. Betriebsunterbrechungs– oder Betriebsschließungsversicherungen abgeschlossen haben. Allerdings ist vielen von ihnen nach Lektüre der Versicherungsbedingungen nicht klar, ob und inwiefern die Versicherung für die bereits erfolgte oder eine befürchtete Betriebsschließung greift. Unsere Antwort entspricht dann häufig zunächst der juristischen Binsenweisheit: Es kommt darauf an. Tatsächlich kann eine derartige Versicherung die Kosten der Betriebsschließung (Gehaltszahlungen, pauschalisierte Tagessätze) erfassen. Dies gilt insbesondere für eine Betriebsschließungsversicherung. Es hängt jedoch von den konkreten Bedingungen ab. Eine reine Betriebsunterbrechungsversicherung greift im Regelfall eher nicht. Aber Schritt für Schritt: Betriebsunterbrechungsversicherung greift häufig…
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Risiko Online-Casinos: Rien ne va plus für Zahlungsanbieter?
Rund eine Milliarde Euro wurde laut Statista* 2018 in Deutschland beim Glücksspiel eingesetzt. Nur in Online-Casinos. Diese bieten ihren Kunden möglichst bequeme Zahlungsmöglichkeiten via Internet. Nun drohen unangenehme Konsequenzen mit einem Milliardenrisiko für die Zahlungsdienstleister. Der Vorwurf: Die Förderung unerlaubten Glücksspiels. Denn: In Deutschland sind Online-Casinos – bis auf sehr wenige Ausnahmen – illegal und nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags gesetzlich verboten. Auch die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel ist verboten. Paypal war der erste Zahlungsanbieter, dem dieser Service auf die Füße fiel: In einem Urteil des Landgerichts Ulm, das in der Zahlungsabwicklerbranche für besorgtes Murmeln sorgte, wurde verkündet, dass ein Onlinespieler seinen verzockten Einsatz…