• Energie- / Umwelttechnik

    Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erhebt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Siegen wegen Erdaushublager in Krombach

    Die Naturschutzinitiative e. V. (NI) hat  bei der Staatsanwaltschaft in Siegen wegen der aus ihrer Sicht unter fragwürdigen Umständen im Kreuztaler Ortsteil Krombach am Ortsrand abgelagerten Erdmassen, die aus einem vorher industriell genutzten Grundstück stammen, eine Strafanzeige gegen Unbekannt erhoben und Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen gestellt. Dazu sah sich der Umweltverband Naturschutzinitiative e. V. (NI) veranlasst, weil das verantwortliche Unternehmen und die örtlichen Behörden weiter den unzutreffenden Eindruck erzeugen würden, dass alles im Einklang mit Recht und Gesetz stehe. Die NI sei nicht davon überzeugt, dass man sich bei den Akteuren an der dubios zustande gekommenen Ablagerung darüber bewusst sei, massiven Rechtsbruch zulasten der Umwelt, insbesondere Natur, Grundwasser und Landschaft, begangen zu…

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    Erdaushublager in Kreuztal-Krombach auf den Prüfstand

    Der Umweltverband „Naturschutzinitiative e.V. (NI)“ hat erreicht, dass die Grundlage der von der Stadt Kreuztal erteilten Baugenehmigung für das im Ortsteil Krombach gelagerte Erdaushubmaterial und dessen Zusammensetzung intensiv überprüft werden soll. Das hat die Stadt Kreuztal in einem Schreiben vom 28.02.2020 der NI mitgeteilt. Zuvor hat die NI die Stadt aufgefordert, die Baugenehmigung zurückzunehmen, um zu vermeiden, dass andernfalls das Verwaltungsgericht Arnsberg von ihm eingeschaltet wird. Als „Anwalt der Natur“ hatte die NI dargelegt und ausführlich begründet, dass das von der Baustelle der zur Unternehmensgruppe der Krombacher Brauerei gehörenden GVS Getränkevertrieb Südwestfalen GmbH & Co. KG (GVS) stammende Aushubmaterial (insgesamt ca. 45.000 Kubikmeter) ohne Rechtsgrundlage seit 2017 am Ortsrand von…

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    Internationaler Tag des Artenschutzes am 03.03.2020

    Anlässlich des Internationalen Tages des Artenschutzes fordert der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) größere Anstrengungen, um den dramatischen Rückgang der Arten zu stoppen. Nach dem aktuellen Bericht des Weltbiodiversitätsrates zum Artensterben befinden sich 60 % der von der EU geschützten Arten in einem schlechten Erhaltungszustand. Die Arten, denen es ohnehin schon schlecht geht, sind weiterhin auf dem Sinkflug: 34 % geht es schlechter und nur 14 % besser. In Deutschland ist jede dritte Tier- und Pflanzenart in ihrem Bestand bedroht, bei den Wirbeltieren sind es sogar zwei Drittel. Der Verlust der Arten geht einher mit dem Verlust an Lebensräumen. So gibt auch der jüngste Nationale Bericht für die FFH-Richtlinie keine Entwarnung:…

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    Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI): Die Ausnahmen vom Tötungsverbot sind rechtswidrig und haben eine „grüne Linie“ überschritten!

    „Was alle Naturschützer und offensichtlich auch die meisten Juristen wussten, hat nun das Verwaltungsgericht Gießen aufgrund der Klage des bundesweit anerkannten Umweltverbandes  Naturschutzinitiative e.V. (NI) eindrucksvoll bestätigt: Die Ausnahme vom Tötungsverbot nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist rechtswidrig und ‚darf nicht angewandt werden‘. Diese Ausnahme ist mit der vorrangigen europäischen Vogelschutzrichtlinie, die seit 1979 in Kraft ist, nicht zu vereinbaren. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine streng geschützte Vogelart handele oder nicht“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI). Ausnahmen vom Tötungsverbot sind rechtswidrig Auch der Versuch der Beklagten, nachträglich die Ausnahme auch mit § 45 Abs. 1 S. 1…

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    Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erreicht großen Erfolg für den Artenschutz beim Verwaltungsgericht Gießen/Hessen

    Verwaltungsgericht Gießen: „Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben außer Betracht zu bleiben, soweit sie mit geltenden Rechtsvorschriften nicht im Einklang stehen“, zumal „Deutschland im Jahr 2019 ca. 37 Milliarden Kilowattstunden Strom mehr exportierte, als es importierte“. Die vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilte Ausnahme vom Tötungsverbot nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist rechtswidrig und „darf nicht angewandt werden“, da dies „ein Verstoß gegen die vorrangigen Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie“ darstellt. Dies gelte unabhängig davon, ob es sich um eine streng geschützte Vogelart handele oder nicht, so das Gericht. (VG Gießen, 1. Kammer) Die vom Regierungspräsidium Gießen am 12.10.2018 erteilte Genehmigung für drei Windenergieanlagen im Butzbacher Stadtwald ist rechtswidrig.…

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  • Energie- / Umwelttechnik

    Genehmigung von Windenergieanlagen in Butzbach/Hessen ist rechtswidrig und wurde aufgehoben!

    Die vom Regierungspräsidium Gießen am 12.10.2018 erteilte Genehmigung für drei Windenergieanlagen im Butzbacher Stadtwald ist rechtswidrig. Der Genehmigungsbescheid wurde nach dem Erörterungstermin am 22.01.2020 vom Verwaltungsgericht am 28.01.2020 aufgehoben. Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte gegen das Land Hessen vor allem deshalb geklagt, weil nach seiner Ansicht die Genehmigung gegen europäisches Recht verstößt. So wurden Ausnahmen vom Tötungsverbot beim Wespen- und Mäusebussard zugelassen, die mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht zu vereinbaren sind. „Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für den europäischen Natur- und Artenschutz und in Deutschland“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI). Der Umweltverband wurde erfolgreich durch die Kanzlei Habor, Göttingen, vertreten. Mehr Informationen folgen, sobald die…

  • Energie- / Umwelttechnik

    Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) lehnt B 54-Umgehung in Rennerod aus Naturschutzgründen ab!

    Gemäß den aktuellen Aussagen in der regionalen Presse „sollten im abgelaufenen Jahr schon die Bagger für die ersten Erdarbeiten zum Bau der Umgehung Rennerod angerollt sein. Doch noch ist diesbezüglich alles ruhig im Hohen Westerwald“. Diese Wortwahl ist nach Auffassung des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) sehr befremdlich, denn eigentlich sollte vielmehr die Ruhe im (Hohen) Westerwald geschätzt werden, die gleichermaßen auch den hohen Naturwert symbolisiert. Durch die Planungen für eine Umgehungsstraße in Rennerod ist dies alles jedoch hochgradig gefährdet. „Die dramatischen und für jedermann offenkundigen Artenrückgänge müssten eigentlich zu der Erkenntnis führen, dass eine weitere Zerstörung von Natur und Landschaft nachdrücklich verhindert werden muss“, erklärte Dipl.-Biologe Konstantin Müller, Vorstand der…

  • Energie- / Umwelttechnik

    Umweltminister Franz Untersteller weicht den Natur- und Artenschutz weiter auf!

    Negative Bestandsentwicklung regionaler Rotmilan-Populationen und der Windkraftanlagendichte! „Durch die Anhebung des Schwellenwertes bei Dichtezentren von vier auf sieben Rotmilan-Revierpaaren schwächt das grüne Umweltministerium den Artenschutz des Rotmilans weiter und versucht, die naturgegebene Realität an die Begehrlichkeiten der Windkraftindustrie anzugleichen“, erklärte Dr. Wolfgang Epple, Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI). Das in Baden-Württemberg eingeführte Konstrukt der sogenannten „Dichtezentren“ diente schon bisher der Aushebelung des EU-rechtlich vorgegebenen strengen Schutzes der von der Windkraftindustrie betroffenen Vogelarten. Dieses läuft auch allen Erkenntnissen aus Verhaltensbiologie und Ökologie zuwider. Naturschutzfachlich sind Individuen außerhalb von dichter besiedelten Arealen gerade die Pioniere für die Anpassung. Sie sind vor dem Hintergrund von durch den Menschen verursachten Änderungen der Lebensräume…

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    Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Weiterhin keine Rodung für den geplanten Autohof Heiligenroth!

    Mit Beschluss vom 10.01.2020 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erneut die Beschwerde des Investors, der Firma Bellersheim Immobilien GmbH & Co. KG, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 17.12.2019 zurückgewiesen, die Rodung des Waldstückes bei Heiligenroth zuzulassen. Die Beschwerde sei weder begründet noch rechtfertigten die vom Investor dargelegten Gründe „keine vom Verwaltungsgericht abweichende Entscheidung“, so der Beschluss des OVG in Koblenz. „Damit ist die vom Forstamt Neuhäusel ausgestellte Rodungsgenehmigung weiterhin nicht vollzugsfähig. Auch dem Gutachterbüro Diefenthal, das in Naturschutzkreisen für seine vorhabensfreundlich bekannte Argumentation bekannt ist, ist das Gericht in seinem Beschluss nicht gefolgt“, so der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI). Entscheidend ist aus Sicht der OVG, ob ein wirksamer Bebauungsplan…