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Eine wirkliche Reform ist notwendig!
Das System der Richter:innenbesoldung in Deutschland ist antiquiert. Es muss dringend und grundlegend reformiert werden. In Deutschland werden Richterinnen und Richter (und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) nach einem hierarchischen Besoldungssystem bezahlt, das der Beamtenbesoldung entlehnt ist und einem Justizverständnis des vorletzten Jahrhunderts entstammt. Es macht Unterschiede dort, wo keine Unterschiede bestehen. Herr Fischer hat darauf völlig zu Recht gerade hingewiesen. Eine Frage an Fischer: Verdienen Richter zu wenig? (lto.de) Es geht aber nicht nur darum, unsinnige Unterschiede zu beseitigen. Das hierarchische Besoldungssystem führt zu einer Einzwängung der Richter:innen in ein von der Justizverwaltung dominiertes Beurteilungs- und Beförderungssystem. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Justiz. Auch Richter:innen sind nur Menschen…
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Die Bestandsaufnahme von Dr. Hammer stimmt nicht!
Die Fachgruppe Familienrecht der NRV hat sich in den letzten Tagen intensiv mit der Studie „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“ von Dr. Wolfgang Hammer aus dem April 2022 beschäftigt. Leider ist die Ausarbeitung kein seriöser Beitrag zur Diskussion um die Weiterentwicklung des Familienrechts und der familiengerichtlichen Verfahren in Deutschland. Zunächst kann die gewählte Untersuchungsmethode nicht im Ansatz für sich in Anspruch nehmen, repräsentativ zu sein: Es werden 92 Sorge- und Umgangsverfahren ausgewertet, die in den letzten etwa 20 Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesgerichtshof ihren Abschluss gefunden haben. Bei jährlich etwa 150.000 Verfahren vor deutschen Familiengerichten, ist das nicht einmal ein minimaler Ausschnitt. Zudem sind Verfahren, die bis…
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Die Vorschläge liegen auf dem Tisch
Der Kreis derjenigen, die sich öffentlich und dringend für das Ergreifen juristischer Maßnahmen aussprechen, wird zunehmend größer. Es geht darum, eine Rückkehr des als rechtsextremistisch eingestuften ehemaligen AfD-Abgeordneten Jens Maier an ein sächsisches Gericht zu verhindern. Der thüringische Innenminister Maier, selbst oberster Dienstvorgesetzter zahlreicher Beamter, kritisiert das Abwarten der sächsischen Justizministerin aus formaljuristischen Gründen, wohl wissend, dass auch ein Björn Höcke noch einmal auf die Idee kommen könnte, als Lehrer in den thüringischen Landesdienst zurückzukehren. Besonders bitter ist es für die sächsischen Akteure, wenn sich nun auch das Auschwitz-Komitee zu Wort meldet und der Zentralrat der Juden die publik gewordene Rechtsauffassung aus dem Ministerium jetzt als „beschämend“ bezeichnet. Nach den beiden…
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Das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit…
„…verbietet es Reichen wie Armen, unter Brücken zu schlafen, auf Straßen zu betteln und Brot zu stehlen“ (Anatole France). Auch heute noch richten sich die allermeisten Strafverfahren gegen Personen mit keinem oder geringem Einkommen. Diese werden durch das Strafverfahren auch schwerer belastet als Personen mit gutem Einkommen. Sie können sich regelmäßig keinen Verteidiger leisten, wenn nicht die gesetzlichen Voraussetzungen der Pflichtverteidigung vorliegen. Sie können Geldstrafen nur unter starker Einschränkung ihrer täglichen Bedürfnisse und der ihrer Familien oder aber gar nicht zahlen. Stattdessen müssen sie Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen. Diese Ungerechtigkeit rückt zunehmend wieder in das öffentliche Bewusstsein. Die Neue Richtervereinigung appelliert an die neue Bundesregierung, endlich für Abhilfe zu sorgen. Konkrete Vorschläge…
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Warum keine Richteranklage?
Ein Richter, der nicht die Gewähr dafür bietet, auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu stehen, hat in diesem Amt nichts zu suchen. Die Verfassung sieht für den Fall, dass ein Richter durch sein Verhalten gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt, in Art. 80 der sächsischen Verfassung in Verbindung mit Art. 98 II GG ein Verfahren vor, dies auch umzusetzen: Die Richteranklage. Es ist die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, darüber zu entscheiden, ob ein Richter, der sich seit Jahren in rechtsextremer Weise äußert, noch Richter sein kann. Und es ist die Aufgabe des Parlaments, darüber zu entscheiden, ein solches Verfahren einzuleiten. Ruben Franzen, Sprecher der Landesgruppe Sachsen der Neuen Richtervereinigung: "Wie…
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NRV fordert Entkriminalisierung des Schwarzfahrens
Die NRV begrüßt den Vorstoß von www.Freiheitsfonds.de, die Vollstreckung sinnloser Ersatzfreiheitsstrafen öffentlichkeitswirksam durch Zahlung der ausstehenden Geldstrafen abzuwenden. Auf Dauer kann es dabei aber nicht bleiben. Vielmehr ist es höchste Zeit, dass die neue Bundesregierung die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne Fahrschein entkriminalisiert. Alle Argumente sprechen dafür: Viele der wegen § 265 a StGB zu Geldstrafen Verurteilten konnten den Fahrschein aus Armutsgründen nicht bezahlen. Diese Personen zu Geldstrafen zu verurteilen, die sie ebenfalls nicht zahlen können, und sie dann als Ersatzvollstreckung einzusperren, ist eine echte Armutsbestrafung und eines sozialen Rechtsstaats unwürdig. Die Durchführung der zugrundeliegenden Strafverfahren und erst recht die Vollstreckung dieser sinnlosen und unwürdigen Ersatzfreiheitsstrafen dürfte zudem den Staat…
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Neue Richtervereinigung wählt neuen Bundesvorstand
Die Neue Richtervereinigung vertritt Richter:innen und Staatsanwält:innen und begleitet als gesellschaftskritischer Berufsverband aktuelle justizpolitische Entwicklungen. Auf der diesjährigen Bundesmitgliederversammlung vom 26. bis 28. November 2021 hat die Neue Richtervereinigung einen neuen Bundesvorstand gewählt. Auf seiner konstituierenden Sitzung hat der Bundesvorstand ein Sprecher:innenteam gewählt, das der Neuen Richtervereinigung in der Öffentlichkeits- und Pressearbeit ein Gesicht geben wird. Der Vorstand ist bis zur Bundesmitgliederversammlung im Frühjahr 2023 gewählt. Zu Sprecher:innen sind gewählt: Tanja Keller, Jahrgang 1966, ist Richterin am Arbeitsgericht Regensburg. Tanja Keller ist seit 2001 Richterin und engagiert sich vor allem im Bereich Digitalisierung der Justiz und Frauenförderung. Dr. Malte Engeler, Jahrgang 1983, ist Richter am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht. Malte Engeler ist…
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Richter:innen am Rande des Rechtsstaats
Die Zunahme rechtsradikaler Positionen in der Gesellschaft geht auch an der Justiz nicht spurlos vorüber. Die Bundesmitgliederversammlung der Neuen Richtervereinigung vom 27./28. November 2021 hat sich mit diesem Phänomen beschäftigt und dieses intensiv diskutiert. Ausgangspunkt ist für uns die selbstverständliche Pflicht der Richterschaft in ihrer Gesamtheit, aber auch in jeder Richterperson, ohne jeden Zweifel für die freiheitlich-demokratische Grundordnung unserer Verfassung und für die Gewaltenteilung einzutreten. Das gilt ebenso für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung in den höheren Justizdienst käme allerdings einer anlasslosen und intransparenten Gesinnungsprüfung gleich. Dies lehnen wir ab. Es bestehen bereits jetzt zahlreiche Möglichkeiten, um angemessen auf den Verdacht rechtsradikaler Haltungen oder Verstöße…
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NRV fordert Bundesregierung auf: Befreit die afghanischen Richterinnen!
Die Neue Richtervereinigung ruft die Bundesregierung dringend auf, allen bei deutschen Stellen und Einsatzkräften hilfesuchenden afghanischen Richterinnen und Richtern, Staatsanwälten und Staatsanwältinnen die sofortige Flucht aus Afghanistan zu ermöglichen. Viele afghanische Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen haben in den letzten 20 Jahren ihren Beitrag zum Aufbau einer rechtstaatlichen und demokratischen Gesellschaft geleistet. Sie sind damit unter schwierigsten Bedingungen für die Werte eingetreten, die uns als Demokratinnen und Demokraten vereinen. Diese Menschen und ihre Familien schweben jetzt in akuter Lebensgefahr. Bereits zu Beginn des ersten Talibanregimes war die Justiz sofort Zielscheibe der totalitären Herrschaft der Taliban. Nun sind alle Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, die Taliban verurteilt bzw. angeklagt…
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Besser spät als nie!
Die Neue Richtervereinigung (NRV) begrüßt, dass der Verlang C.H.Beck jetzt endlich die sog. juristischen Standardwerke, die heute immer noch die Namen von NS-Juristen tragen, umbenennen will. Justiz und die Rechtswissenschaft in Deutschland haben in der NS-Zeit eine besonders schlimme Rolle gespielt. Das zeigt sich an so manchen Stellen. Einige davon sind die Bezeichnungen der oft verwendeten Literatur: „Palandt“, „Schönfelder“, „Maunz/ …“ sind Namen von die NS-Herrschaft aktiv unterstützenden Juristen. Im deutschen Rechtsleben muss zwar die Perversion des Rechts in der NS-Zeit und seine Hintergründe präsent und bekannt sein. Die belasteten Namen müssen aber nicht im tagtäglichen Handwerkszeug sichtbar sein. Im Gegenteil: Es hätte schon lange die Umbenennung erfolgen müssen. Aber…