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Richter bleib bei deinen Leisten
Richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes Gut und deswegen verbietet es sich für richterliche Interessenverbände und Gewerkschaften in der Regel, richterliche Entscheidung in der Sache zu bewerten. Der Beschluss, mit dem das Familiengericht Weimar am 8. April 2021 Lehrern und Schulleitungen untersagt hat, eine Maskenpflicht für Schüler durchzusetzen, Mindestabstände vorzugeben und Schnell-Tests durchzuführen, überschreitet aus der Perspektive der Familienrichter und Familienrichterinnen der Neuen Richtervereinigung allerdings das Maß des noch Hinnehmbaren – nicht zuletzt weil die Entscheidung darin gipfelt, die Schulen dazu zu verpflichten, wieder Präsenzunterricht durchzuführen. Die Neue Richtervereinigung hält die Entscheidung, obwohl auf 178 Seiten begründet, für juristisch unhaltbar. Sie verkennt ganz grundsätzliche rechtliche Vorschriften. Sie leugnet zudem wesentliche Erkenntnisse…
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Neue Richtervereinigung appelliert an Europäische Kommission: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht den Sicherheitsbehörden opfern!
Digitale Kommunikation, deren Inhalt nur Sendende und Empfangende – nicht einmal am Übermittlungsvorgang beteiligte IT-Dienstleistende und Betreibende der Chat-Anwendungen – lesen können (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung), ist unverzichtbar für JournalistInnen, AktivistInnen, AnwältInnen, Whisteblower und Unternehmen. Nicht zuletzt als Reaktion auf die Enthüllungen Edward Snowdens ist Ende-zu-Ende-Verschlüsselung deshalb gängiger Standard in einer Vielzahl moderner Messaging-Anwendungen geworden. Angesichts einer aktuellen Resolution des Rates der Europäischen Union – unter deutschem Vorsitz – ist die Neue Richtervereinigung nun in großer Sorge mit vielen Stimmen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft vereint. Mit der gestern beschlossenen Resolution „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“ fordern die EU-InnenministerInnen die Europäische Kommission auf, einen gesetzlichen Rahmen für den Zugriff auf Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationsinhalte…
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Keine Corona-Warn-App ohne gesetzliche Absicherung
Die Veröffentlichung der deutschen Corona-Warn-App steht kurz bevor. Die Anwendung für Smartphones soll helfen, Begegnungen mit Personen nachvollziehbar zu machen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben und setzt dazu das Bluetooth-Signal des Smartphones ein. Die Bundesregierung, insbesondere Gesundheitsminister Jens Spahn, haben stets betont, dass die Nutzung der Anwendung freiwillig sein soll. Grundlage der durch die Corona-Warn-App ausgelösten Datenverarbeitung soll eine datenschutzrechtliche Einwilligung sein. Gleichzeitig reißen aber Forderungen nach Anreizen und Privilegien für die Nutzung der App nicht ab. So forderte Axel Voss, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) im Europäischen Parlament, im Interview mit der FAZ: „Wer eine solche App hat, sollte auch zuerst wieder ins Restaurant,…
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Polen eröffnet die strafrechtliche Verfolgung unliebsamer Richter
Die Regierungspartei setzt die Entmachtung der Dritten Gewalt unbeirrt fort. Das umstrittene Disziplinargesetz Polens findet in einem spektakulären Fall erstmals Anwendung. Proteste in ganz Europa. Die Disziplinarkammer für polnische Richter setzt ungeachtet einer Eil-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, mit der die Republik Polen am 8.4.2020 verpflichtet worden war, die Anwendung des umstrittenen Gesetzes zur Justizreform auszusetzen und sämtliche Verfahren vor der Disziplinarkammer des obersten Gerichts zu unterbrechen, ihre Verhandlungen fort. Sie entscheidet am Dienstag, den 9.6.2020 darüber, ob der Richter Igor Tuleya, der eine der spektakulärsten Entscheidungen der letzten Jahre getroffen hatte, dafür strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sein wird. Dies ist ein eindeutiges Zeichen sowohl gegenüber der politischen Opposition in Polen, als…
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Kritik an der Auswertung von Datenträgern durch das BAMF hält an
Die im Juli 2017 eingeführte Befugnis, Datenträger von Asylsuchenden auszuwerten, soweit dies für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit erforderlich ist (§ 15a AsylG), unterlag schon im Gesetzgebungsverfahren verfassungsrechtlichen Bedenken. Darüber hinaus gibt die praktische Handhabung durch das BAMF Anlass zur Sorge. Offenbar werden die Smartphones Geflüchteter massenhaft ausgelesen, die dabei gewonnenen Informationen führen aber kaum einmal zu tatsächlich relevanten Erkenntnissen für das Asylverfahren. Angesichts der verschwindend geringen Relevanz derartiger Zugriffe und der hohen Intensität der hiermit verbundenen Grundrechtseingriffe ist auch dies kritisch zu sehen. Smartphones stellen heute ein elementares Instrument für die Teilhabe am sozialen, beruflichen und auch am Intimleben dar. Die hier gespeicherten Informationen gehören zu den denkbar sensibelsten…
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Stellungnahme zur neuen Verordnungsermächtigung in § 14 Abs. 4 ArbZG gem. Gesetz vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 575) und zur COVID-19-Arbeitszeitverordnung vom 07.04.2020
Die Fachgruppe Arbeitsrecht der Neuen Richtervereinigung (NRV) wendet sich entschieden gegen die Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie (COVID-19-ArbZV) vom 07.04.2020, die auf der Grundlage der neuen Verordnungsermächtigung in § 14 Abs. 4 ArbZG gemäß Gesetz vom 27.03.2020 erlassen worden ist: Diese COVID-19-ArbZV, die – zunächst – bis 31.07.2020 befristet ist, erlaubt die Verlängerung der Arbeitszeit an Werktagen sowie eine entsprechende Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen auf jeweils 12 Stunden und eine Wochenarbeitszeit – die damit im Bereich des Arbeitszeitgesetzes erstmals unmittelbar geregelt wird! – auf 60 (und mehr) Stunden (§ 1 Abs. 1 und Abs. 3, § 3 VO) sowie eine Verkürzung der Ruhezeit zwischen zwei Schichten…
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Finanzierung der Deutschen Richterakademie gesichert!
Die Neue Richtervereinigung begrüßt die Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung vom 13. März 2020, den 50 %Anteil des Bundes an der Finanzierung der Deutschen Richterakademie beizubehalten. Die hälftige Finanzierung der Deutschen Richterakademie zwischen Bund und Ländern stand nach der Kritik des Bundesrechnungshofes (BT-Drs. 19/5500 Nr. 9) an dem Anteil des Bundes von rund 2 Mio. € infrage. Nunmehr ist die weitere Finanzierung gesichert. Eine qualitativ gute Fortbildung kommt der Richterschaft und damit der gesamten Justiz in der Bundesrepublik Deutschland zugute. Die länderübergreifende Richterfortbildung trägt mit dazu bei, dass die Rechtsprechung in Deutschland über die Ländergrenzen hinweg nicht zu sehr differenziert. Allein schon deshalb geht das Interesse des Bundes an der Fortbildung der…