• Verbraucher & Recht

    Letzte Chance für Verurteilte

    Unschuldig verurteilt! Das ist der Albtraum eines jeden unbescholtenen Bürgers und kommt auch in Deutschland immer wieder vor. Manchmal ist aber auch nur das Strafmaß unverhältnismäßig, das Urteil aber schon rechtskräftig. In solchen Fällen ist das Wideraufnahmeverfahren die letzte Chance, das Ruder noch einmal rumzureißen. In Deutschland kommt es bei etwa drei Prozent der Verfahren zu Erfolg. Die Chancen sind deutlich geringer als im Berufungs- oder Revisionsprozess. Lohnt sich der Versuch dann überhaupt? Erfahrener Anwalt kennt die Chancen der Wiederaufnahme Wann sollte eine verurteilte Person das Urteil hinnehmen und wann für ihr Recht kämpfen? Für Nikolai Odebralski, Rechtsanwalt aus Essen, ist die Antwort klar. „Wer zu Unrecht verurteilt oder mit…

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    Hilfe im Ernstfall

    Eine polizeiliche Vorladung landet schnell im Briefkasten, sie sagt aber nichts über die tatsächliche Schuld der beschuldigten Person aus. Heute kann je der auf digitalem Weg eine Anzeige erstellen, welches Delikt tatsächlich vorliegt, muss dann die Staatsanwaltschaft klären. Wer nichts getan hat, spürt in solchen Momenten Unverständnis und Wut. Der Glaube an ein faires Rechtssystem führt dann häufig dazu, dass kein Anwalt ins Boot geholt wird. Genau hier beginnt der große Fehler, denn schon die unbedachte Aussage bei der Polizei kann erhebliche Folgen haben. Ein Strafanwalt ist jetzt die richtige Ansprechperson, denn er hilft dabei, die Situation zu klären.  Strafanwälte unterstützen in vielen Situationen mit deutlichem Mehrwert Wird eine Person…

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    Unterstützung im Ernstfall

    Für Laien ist das Thema Recht eine große Herausforderung. Ständig verändern sich Gesetze, die Rechtsprechung ist komplex wie nie zuvor. Wer als Beschuldigter in einer Strafsache angezeigt wurde, erhält in der Regel zunächst eine Vorladung durch die Polizei. Das kann Panik auslösen, insbesondere wenn sich die betroffene Person keiner Schuld bewusst ist. Der erste Impuls führt viele Betroffene zur Polizei, denn wer Recht hat, sollte es natürlich auch bekommen. Ganz so einfach funktioniert es nicht und eine polizeiliche Aussage kann für den Beschuldigten oft negativere Auswirkungen haben als Schweigen. Umso wichtiger ist es, im Ernstfall so früh wie möglich Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen. Der Strafverteidiger ist von Anfang an…

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    Zu Unrecht verurteilt

    Wer keine Straftaten begeht, sieht niemals ein Gefängnis von innen, oder? Falsch! Im Jahr 2011 erhielten in Bayern 111 Personen Haftentschädigung für insgesamt 10.364 zu Unrecht erlittene Hafttage. Das Bundesland war damit Spitzenreiter, in Berlin waren es „nur noch“ 79 Personen mit 6.373 Hafttagen. Für Außenstehende mag das im Hinblick auf die Bevölkerungsdichte wenig sein, für Betroffene ist jeder einzelne Hafttag zu lang. Aber was tun, wenn das Gericht ein falsches Urteil fällt und eine Strafe ergeht, obwohl der Angeklagte Unschuldig ist? Viele Möglichkeiten gibt es nicht mehr. Es beginnt mit der falschen Beschuldigung Eigentlich war die Welt noch in Ordnung, doch plötzlich liegt eine Vorladung zur Polizei im Briefkasten,…

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    §177 Abs.1 StGB – die Bewertung von Stealthing in Deutschland

    Sexualität erfordert Konsens – soweit, so klar. Doch nicht zwingend ergibt sich aus Konsens auch absolute Straffreiheit für den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Das sogenannte Stealthing beschreibt die unerwünschte und geschützte Ejakulation in den Körper des Opfers, beispielsweise durch unbemerktes Entfernen des Kondoms. Dem Sexualpartner wird vorgetäuscht, dass ein Kondom zur Verhütung von ungewollten Schwangerschaften und sexuell übertragbaren Krankheiten. Eine klare Regelung zur Strafbarkeit steht in Deutschland noch aus. Den Tatbestand des Stealthings als solches gibt es bislang nicht. Seitens des Bundesgerichtshofs wurde allerdings bekräftigt, dass Konsens zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr mit Kondom nicht Sex ohne Kondom mit abdeckt. Somit ist die Einstufung als Vergewaltigung und damit eine Verurteilung nach § 177 Abs.…

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    Neue Anpassung der Gesetze zu Kinderpornographie nach §184

    Das Thema Kinderpornographie ist ebenso emotional wie gesellschaftlich geächtet. Zum Ende 2024 wurden die Gesetze und insbesondere der Strafrahmen nach §184 wieder herabgesetzt. Damit wurde eine in 2021 beschlossene Reform rückgängig gemacht. Hohes Strafmaß für den Besitz von Kinderpornographie erwies sich als schwierig 2021 beschloss der Gesetzgeber, das Strafmaß für den Besitz von Kinderpornographie deutlich anzuheben und ein Mindeststrafmaß von drei bzw. sechs Monaten festzulegen. Im ersten Augenblick ein sinnvoller Schritt, jegliche Form von Kinderpornographie ist zurecht geächtet und nicht akzeptiert. In der Praxis erwies sich die neue Reform jedoch als sehr problematisch, da nicht mehr individuell und fallabhängig entschieden werden konnte. Rechtsanwalt Nikolai Odebralski ist auf Sexualstrafdelikte spezialisiert und…

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    Sexualstrafrecht im Alltag

    Im Jahr 2023 wurden rund 126.470 Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland zur Anzeige gebracht. Delikte dieser Art sind hart zu ahnenden, Sexualität setzt immer Konsens auf beiden Seiten voraus. Nicht außer Acht zu lassen ist die Anzahl an Fällen, bei denen überwiegend männliche Personen zu Unrecht einer sexuellen Straftat beschuldigt werden. Die Fälle reichen von Übergriffigkeit und sexueller Nötigung bis hin zum Erwerb oder der Erstellung von Kinderpornographie und Vergewaltigung. Von Falschbeschuldigungen betroffene Männer erfahren einen hohen Leidensdruck Kaum ein Delikt wird von der Gesellschaft so geächtet wie sexueller Missbrauch in jeglicher Form. Ein verständliches Verhaltensmuster, für unschuldig beschuldigte Personen aber unerträglich. Groß ist der Schock,…