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    NIOLOG geht neue Wege bei der gesetzlichen Arbeitszeiterfassung

    Viele Dienstleistungsunternehmen erfassen Arbeitszeiten immer noch per Excel-Liste oder auf einem Blatt Papier. Das soll sich laut dem Grundsatzurteil 1 ABR 22/21 vom BAG (Bundesarbeitsgericht) vom 13. September 2022 ändern und die digitale Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber:innen wird Pflicht. Schon vor drei Jahren hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Mitgliedstaaten die Arbeitgeber ihres Landes aufgefordert „verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann.“ Wer auf der Suche nach einem innovativen, einfachen und kostengünstigen System zur digitalen Zeiterfassung ist findet bei NIOLOG die passende Lösung. Der Gerichtshof möchte mit seinem Urteil die Rechte der Arbeitnehmer:innen stärken. Mit der digitalen Zeiterfassung soll ein System…

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