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Supervision zwischen Vertrauensschutz und Schweigepflicht
Als allgemein anerkannte Regel im Beratungsprozess gilt der Respekt vor der Autonomie des Klienten. Für dieses Thema bedeutet Autonomie aber auch den Schutz vertraulicher Daten des Klienten durch den Berater, da nur der Klient selbst über die Preisgabe bzw. Veröffentlichung von sensiblen Daten und Informationen über sich selbst bestimmt. Dabei hat der Vertrauensschutz noch weitere Ebenen, worüber die sich Coaches oder Supervisionen meistens nur eingeschränkt bewusst sind. Wie werden die Beziehungen von Coaches und Supervisoren untereinander bei dem Austausch von Informationen über Klienten gestaltet? Oder welche Informationen darf der Coach/ Supervisor an andere weitergeben? Ein solches Fehlverhaltens im Umgang mit Daten und Informationen hat sowohl Auswirkungen auf eine der oben…