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Bremer Arbeitsgericht stellt Verstöße des Betriebsrats der SWW fest
In der Kammerverhandlung in erster Instanz hat das Arbeitsgericht Bremen am 27.04.2021 zum ersten Mal rechtswidrige Handlungen des Betriebsrats der Senioren Wohnpark Weser GmbH in mindestens zwei Fällen als gegeben angesehen. Konkret führte die Vorsitzende der 12. Kammer des Arbeitsgerichts Bremen aus, dass der Betriebsrat über ein von ihm den Arbeitnehmern der SWW zur Verfügung gestelltes soziales Kommunikationsmedium gewerkschaftliche Werbung betreibt und damit gegen die strikte Neutralitätsverpflichtung des Betriebsrates verstoßen habe. Außerdem stehe es der Betriebsratsvorsitzenden nicht zu, ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrats selbstständig einen Bremer Rechtsanwalt zu beauftragen und selbstständig dessen Tätigkeit zu veranlassen. Rechtsanwälte dürften zudem generell nicht selbstständig für Betriebsräte ohne Beschlussfassung ihrer Mitglieder tätig werden. Darüber…