-
Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG begrüßt die neue Partnerschaft mit Asklepios
Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG begrüßt die neue Partnerschaft mit der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA. Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG wurde erfolgreich abgeschlossen. Asklepios und Eugen Münch halten 92,58 % der Stimmrechtsanteile an der RHÖN-KLINIKUM AG. Damit ist die Übernahme vollzogen. Die RHÖN-KLINIKUM AG mit ihren fünf Standorten der Maximal- und Schwerpunktversorgung wird weiterhin ein eigenständiges Unternehmen bleiben – unter dem Dach der Asklepios-Gruppe. Dabei werden RHÖN und Asklepios sich gegenseitig auf mehreren Ebenen strategisch ergänzen und im Verbund stark für die Zukunft machen. Denn die Krankenhausbranche steht aufgrund der sich verschärfenden regulatorischen und demografischen Rahmenbedingungen vor großen Herausforderungen. Gemeinsames Handeln ist in…
-
RHÖN-KLINIKUM AG: CEO directs appeal in the virtual extraordinary general meeting to large shareholders and emphasises widespread dedication in tackling COVID-19 pandemic
At the extraordinary general meeting of RHÖN-KLINIKUM AG today the CEO directed an urgent appeal to its large shareholders to support the Company in the takeover process with the various initiatives in the area of digitalisation, the entry into the growing telemedicine market and the provision of integrated healthcare by means of the campus concept. Stephan Holzinger, CEO of RHÖN-KLINIKUM AG, stated: “The paths we are now treading have required and still continue to require considerable dedication but also strength in order to be able to stand our ground in the face of fierce competition and against increasingly powerful regulation of the market. On behalf of the Board of Management…
-
RHÖN-KLINIKUM AG: Vorstandsvorsitzender richtet Appell an Großaktionäre und unterstreicht in virtueller außerordentlicher Hauptversammlung umfassendes Engagement im Kampf gegen Corona-Pandemie
Auf der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG hat der Vorstand einen eindringlichen Appell an die Großaktionäre gerichtet, das Unternehmen im Übernahmeprozess bei den vielfältigen Initiativen auf dem Gebiet der Digitalisierung, dem Einstieg in den Wachstumsmarkt der Telemedizin und der integrierten Gesundheitsversorgung mit dem Campus-Konzept, zu unterstützen. Stephan Holzinger, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG, sagte: „Die beschrittenen Wege erforderten und erfordern erhebliches Engagement, aber auch Tempo, um im Wettbewerb und gegen die sich weiter verschärfende Regulierung des Marktes bestehen zu können. Insoweit darf ich im Namen des Vorstands auch an dieser Stelle noch einmal eindringlich an alle Aktionäre appellieren, einen Weg zu finden, ihre Interessen auszugleichen und die Situation möglichst zu…
-
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: court rejects application by B. Braun to determine a chairman of the extraordinary general meeting
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft declares that the Amtsgericht (local court) in Schweinfurt has rejected the application by B. Braun Melsungen AG (hereinafter also referred to as "B. Braun") for the court to determine a chairman of the general meeting in the court proceeding of shareholder B. Braun versus RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft with respect to court authorisation relating to the revocation of an extraordinary general meeting. B. Braun had pursued a separate application for court determination of a chairman of the general meeting in addition to the application for authorisation relating to the convening of an extraordinary annual meeting, which application had already previously been rejected by the court. In addition to the first…
-
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Gericht weist Antrag von B. Braun auf Bestimmung eines Versammlungsleiters für außerordentliche HV zurück
Die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft teilt mit, dass das Amtsgericht Schweinfurt im Verfahren des Aktionärs B. Braun Melsungen AG ("B. Braun") gegen die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft hinsichtlich der gerichtlichen Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung den Antrag von B. Braun auf gerichtliche Bestimmung eines Versammlungsleiters zurückgewiesen hat. B. Braun hatte zusätzlich zu dem durch das Gericht bereits zuvor zurückgewiesenen Antrag auf Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung einen isolierten Antrag auf gerichtliche Bestimmung des Versammlungsleiters weiterverfolgt. Weiter ist der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft am 19. Mai 2020 zusätzlich zu dem der Gesellschaft am 14. Mai 2020 zugegangenen ersten Ergänzungsverlangen, das der Vorstand bereits zuvor als unzulässig zurückgewiesen hatte (Ad hoc-Mitteilungen vom 14. und 16. Mai…
-
Rejection of B. Braun’s request for additions to the agenda
On 15 May 2020, the Management Board of RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, after careful examination, decided to reject the request of shareholder B. Braun Melsungen AG ("B. Braun") for an addition to the agenda of the Extraordinary General Meeting of the company to be held on 3 June 2020 (see ad hoc announcement of the company of 14 May 2020) in its entirety as inadmissible. Following the requests of B. Braun and shareholder Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, the Management Board convened the meeting on 3 June 2020 as takeover-related general meeting with the requested agenda items. The Extraordinary General Meeting on 3 June 2020 was convened at short notice in…
-
Zurückweisung des Ergänzungsverlangens von B. Braun
Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft hat am 15. Mai 2020 nach sorgfältiger Prüfung beschlossen, das Verlangen des Aktionärs B. Braun Melsungen AG ("B. Braun") vom 14. Mai 2020 auf Ergänzung der Tagesordnung der am 3. Juni 2020 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft (siehe Ad hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 14. Mai 2020) in vollem Umfang als unzulässig zurückzuweisen. Der Vorstand hat die Versammlung am 3. Juni 2020 gemäß den Einberufungsverlangen von B. Braun und des Aktionärs Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA mit den dort genannten angebotsbezogenen Tagesordnungspunkten als Übernahme-Hauptversammlung einberufen. Die kurzfristige Einberufung in Form einer virtuellen Hauptversammlung auf den 3. Juni 2020 erfolgte ausschließlich zur Wahrung übernahmerechtlicher Fristen. Im…
-
RHÖN-KLINIKUM AG: Erstes Quartal 2020 durch Sondereffekte negativ beeinflusst
Zahl der Patienten lag im ersten Quartal bei 211.788, Rückgang um 3,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedingt durch rückläufige medizinische Elektivleistungen aufgrund der COVID-19-Pandemie Umsatz stieg dennoch um 2,6 Prozent auf 332,6 Mio. Euro; EBITDA fiel jedoch auf 13,9 Mio. Euro nach 28,7 Mio. Euro im Vergleichsquartal; Rückgang des Konzernergebnisses auf – 4,4 Mio. Euro nach 8,9 Mio. Euro im ersten Quartal 2019; Belastungen u. a. durch Aufwendungen aus dem Übernahmeangebot, negative Effekte aus der COVID-19-Pandemie und der Pflegeregulierung sowie positive Einmaleffekte aus dem Vorjahreszeitraum Ausblick für 2020 steht unter Vorbehalt der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie: Umsatz in Höhe von 1,4 Mrd. Euro +/- 5 Prozent; EBITDA in einer Spanne…
-
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Vorstand beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020 und Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung; Antrag auf gerichtliche Einberufungsermächtigung durch B. Braun
Die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft hat in einer Ad hoc-Mitteilung am 18. April 2020 über das Einberufungsverlangen des Aktionärs B. Braun Melsungen AG (B. Braun) und in einer weiteren Ad hoc-Mitteilung am 20. April 2020 über das Einberufungsverlangen des Aktionärs Asklepios Kliniken GmbH Co. KGaA (Asklepios) informiert, jeweils gerichtet auf die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung. Der Vorstand hat am 27. April 2020 beschlossen, dem Einberufungsverlangen von Asklepios vollumfänglich und dem Einberufungsverlangen B. Braun teilweise, soweit er dieses als satzungs- und gesetzeskonform ansieht, insbesondere mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes zur Beschlussfassung über die Anregung zur Zahlung eines Abschlags auf den voraussichtlichen, voll ausschüttbaren Bilanzgewinn, stattzugeben und innerhalb der Annahmefrist des Übernahmeangebots der Asklepios, d.…
-
RHÖN-KLINIKUM AG: Begründete Stellungnahmen des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Übernahmeangebot der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale, haben heute zu dem am 8. April 2020 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Rübenkamp 226, 22307 Hamburg, Deutschland, gegenüber den Aktionären der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft jeweils gesonderte begründete Stellungnahmen gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG abgegeben. Exemplare der begründeten Stellungnahmen werden seit dem Tag dieser Veröffentlichung am Hauptsitz der Verwaltung der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, am Schlossplatz 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, Telefon +49 9771 65-0, Telefax +49 9771 97467 (Bestellung per E-Mail an ir@rhoen-klinikum-ag.com unter Angabe der vollständigen Postadresse) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Darüber hinaus sind die begründeten Stellungnahmen sowie…