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    Neue Vorschriften bei der Passbilderstellung

    Es ändert sich alles und doch nichts: Spätestens ab dem 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Passbilder bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zugelassen. Dennoch bleiben Fotohandel und Fotostudios vor Ort weiterhin erster Ansprechpartner für die Erstellung von Passbildern. Zum 01.05.2025 tritt das Gesetz zur „Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen bei den Behörden und Ämtern nur noch digitale Passbilder im Rahmen der Erstellung eines Ausweisdokuments vorgelegt werden.   „Du kommst zum Amt, Dein Passbild ist schon da!“ Hierfür haben Fotohandel, Fotostudios sowie Fotografen bereits eine funktionierende und gesetzeskonforme Lösung entwickelt. Diese erlaubt es auch in Zukunft, optisch ansprechende…

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