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Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014
Erwerb eigener Aktien – 29. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 31. März 2025 bis einschließlich 04. April 2025 wurden 0 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 02. September 2024 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU)2016/1052 mitgeteilt. Die Gesamtzahl der im Zeitraum vom 24. März 2025 bis einschließlich 28. März 2025 täglich zurückgekauften Aktien, die Durchschnittskurse sowie das Volumen in Euro sind wie folgt: Datum / Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück) / Durchschnittskurs (Euro)Volumen (Euro) 31.03.25 / – / – / – 01.04.25 / – / – / – 02.04.25 / – / …