• Finanzen / Bilanzen

    Erste Urteile im Fall Wirecard – KapMuG-Verfahren gegen EY unzulässig

    Anfang Juni 2021 entschied das Landgericht München I, dass ein Antrag auf ein Kapitalanlage-Musterverfahren gegen EY nicht zulässig sei. Wir haben von Anfang an ein Musterverfahren nicht als das richtige Verfahren gegen EY angesehen und unseren Mandanten eine andere Strategie gegen die Wirtschaftsprüfer aufgeführt. Unserer Meinung nach – und diese Meinung hat das LG München mit seiner Entscheidung nun bestätigt – ist der Bestätigungsvermerk auf dem Jahresabschluss der Wirecard AG durch EY-Wirtschaftsprüfer keine öffentliche Kapitalmarktinformation nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz und der Antrag auf ein Kapitalanlage-Musterverfahren nicht zulässig. Bereits im letzten Jahr haben wir unsere Mandanten darauf hingewiesen, dass hier ein Verfahren nach dem KapMuG zwei enorme Nachteile hat: Grundsätzlich führen solche Verfahren…

  • Finanzen / Bilanzen

    Kanzlei Schirp & Partner als eine der besten Kanzleien Deutschlands ausgezeichnet

    Im Rahmen einer unabhängigen Analyse der Zeitschrift Capital wurde die Kanzlei Schirp & Partner als eine der besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten ausgezeichnet. Dies ist das Ergebnis einer Befragung von knapp 4000 Rechtsanwälten durch die Zeitschrift Capital und das Marktforschungsinstitut Statista. Die Auszeichnung erhielt die Kanzlei in der Kategorie Banken- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei Schirp & Partner vertritt bereits seit über 20 Jahren erfolgreich ihre Mandanten in rechtlichen Fragen zum Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und in steuerrechtlichen Verfahren. Sie haben ein Problem auf einem dieser Gebiete? Wir freuen uns darauf, Sie auch in Zukunft mit demselben Engagement, unserer jahrzehntelangen Erfahrung und Kompetenz zu beraten. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Schirp &…

  • Finanzen / Bilanzen

    Nassauische Sparkasse

    Eine höhere Vorfälligkeitsentschädigung wird oftmals dann fällig, wenn man vorzeitig aus einem Darlehensvertrag aussteigen will. Anders sieht es jedoch im Falle eines Immobiliar-Darlehensvertrags aus. Dort stellt der Gesetzgeber höhere Anforderungen an die vertragliche Gestaltung der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank darf im Falle einer vorzeitigen Rückführung des Darlehens keine zusätzlichen Kosten verlangen, sollte sie den Darlehensnehmer vorher nicht ausreichend über die Vorfälligkeitsentschädigung informiert haben. Gesetzlich geregelt wird dies u.a. im § 502 Abs. 2 BGB. Ausgeschlossen ist die Vorfälligkeitsentschädigung dann, wenn die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung oder das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers im Vertrag unzureichend sind. Gerade bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind viele Banken bei der…