• Firmenintern

    Schomerus & Partner verstärkt Arbeitsrechtsteam mit neuer Partnerin

    Die Kanzlei Schomerus & Partner freut sich, Frau Dr. Norma Studt als neue Partnerin im Bereich Arbeitsrecht begrüßen zu dürfen. Frau Dr. Studt bringt umfassende Expertise und langjährige Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und Prozessführung mit. Sie wird ab sofort das arbeitsrechtliche Dezernat verstärken und insbesondere in der Beratung arbeitsrechtlicher Unternehmensumstrukturierungen wertvolle Impulse setzen. Frau Dr. Studt verfügt über langjährige Großkanzleierfahrung, insbesondere in der renommierten Kanzlei Latham & Watkins LLP in Hamburg. Mit ihrem Eintritt in die Kanzlei Schomerus & Partner wird sie den Bereich Arbeitsrecht mit ihrer ausgewiesenen Expertise weiter ausbauen. Dr. Volker Vogt, LL.M., Leiter des arbeitsrechtlichen Dezernats der Kanzlei Schomerus & Partner, freut sich über den Neuzugang:…

  • Firmenintern

    Drei neue Partner bei SCHOMERUS

    Zum 1. Januar 2024 erweiterte die Wirtschaftskanzlei SCHOMERUS den Kreis der Partner:innen um Judith Awater, Felix Geulen und Simon Reinecke. Alle drei sind bereits seit vielen Jahren für die MDP-Kanzlei tätig, die in diesem Jahr ihr 100-jähriges Bestehen feiert – ein Meilenstein, der die tiefe Verwurzelung und Tradition der Kanzlei unterstreicht. Judith Awater, Steuerberaterin SCHOMERUS freut sich, Judith Awater zum 1. Januar 2024 als neue Partnerin im Team begrüßen zu dürfen. Frau Awater schloss 2014 ihr Studium der Betriebswirtschaftslehre erfolgreich ab. Ihr Steuerberaterexamen legte sie im Jahr 2020 ab. Seit 2011 ist Frau Awater bei SCHOMERUS tätig, zunächst im Bereich der Prüfung von gewerblichen und gemeinnützigen mittelständischen Unternehmen und seit…

  • Sonstiges

    Finanzgericht stellt klar: Gemeinnützigkeit für Petitionsplattformen!

    Für unseren Mandanten, den innn.it e. V. (ehemals change.org e. V.), ging es in der gestrigen mündlichen Verhandlung am Finanzgericht Berlin-Brandenburg um die Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit, die ihm das Finanzamt für die Jahre 2016 und 2017 vor allem deshalb nicht gewährt hatte, weil sich die Petitionen, welche die Bürger:innen auf seiner Kampagnenplattform starteten, nicht ausschließlich an staatliche Stellen richteten. Juristisch befasste sich der Streitfall mit einem bisher wenig beachteten Zweck, der allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens nach § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 24 AO, welcher häufig im Zusammenhang mit der Förderung der Bildung als „politische Bildung“ auftaucht (u. a. bei Attac) und für sich und alleinstehend – soweit…