• Ausbildung / Jobs

    Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zum 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Dies sieht eine Öffnung des Arbeitsmarktes für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU vor. In diesem Rahmen fallen die Beschränkung auf Engpassberufe und die Vorrangprüfung weg. Daneben ist ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren vorgesehen.Arbeitsmarktsituation Arbeitgeber haben nach aktuellen Studien zunehmend Probleme, offene Stellen in der Bundesrepublik Deutschland mit hier vorhandenen Bewerbern zu besetzen. Dies gilt auch für gut bezahlte Stellen in verschiedenen Branchen. Insbesondere soll das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz dem Mangel an Handwerkern, Ingenieuren, Ärzten und Pflegekräften entgegenwirken. Daneben wirkt das Gesetz auch dem Fachkräftemangel infolge des demographischen Wandels entgegen. Bislang haben Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern nur mit anerkannter akademischer Ausbildung unbeschränkte Aussicht auf Beschäftigung in Deutschland.…

  • Finanzen / Bilanzen

    Was ist neu? Eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen

    Der Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht wurde in verschiedenen Passagen ergänzt. Die Ausnahmen sind jetzt enger formuliert als zuvor. Die Bestimmungen gelten auch für Dienstleistungen. Kasseneinnahmen und Kassen¬ausgaben sind nun zwingend täglich festzuhalten. Die Aufzeichnung jedes einzelnen Geschäftsvorfalles ist nur dann nicht zumutbar, wenn es technisch, betriebswirtschaftlich und praktisch unmöglich ist, die einzelnen Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen, was der Steuerpflichtige nachzuweisen hat. Die Einzelaufzeichnungspflicht gilt jedoch nicht, wenn eine offene Ladenkasse statt eines elektronischen Systems verwendet wird. Dies ist nach wie vor zulässig. Wird allerdings ein elektronisches System verwendet, gilt stets eine Pflicht zur Einzelaufzeichnung. Auch die Thematik von EC-Kartenumsätzen im Kassenbuch wurde in die Neufassung aufgenommen. Die GoBD stellen hierbei klar, dass eine…