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Comdirect – Squeeze-out: SdK beantragt Spruchverfahren
Squeeze-out-Preis entspricht aus Sicht der SdK nicht dem fairen Wert der Aktie – SdK bittet auch um Rückmeldung bezüglich technischer Probleme bei der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung der comdirect bank AG. Die ordentliche Hauptversammlung der comdirect bank AG hat am 05. Mai 2020 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Commerzbank AG, im Zuge eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs beschlossen. Die Aktionäre erhalten im Gegenzug zur zwangsweisen Ausbuchung für je eine Aktie der comdirect eine Abfindung in Höhe von 12,75 Euro je Aktie. Abfindungspreis nicht angemessen Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ist der gezahlte Abfindungspreis nicht angemessen. So wurde in der dem Preis zugrunde liegenden Unternehmensbewertung…
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SdK ruft Anleiheinhaber der SANHA GmbH & Co. KG zur Interessensbündelung auf
Die SANHA GmbH & Co. KG („SANHA“) hat die Inhaber der von ihr emittierten Anleihe (ISIN: DE000A1TNA70 / WKN: A1TNA7) zu einer Anleihegläubigerversammlung am 25. Mai 2020 eingeladen. Auf der Versammlung sollen u.a. die Verlängerung der Laufzeit, eine Herabsetzung der Verzinsung und im Gegenzug dazu eine Erhöhung des Rückzahlungsbetrages der Anleihe beschlossen werden. Eine vorhergehende Abstimmung ohne Versammlung, die im Zeitraum vom 23. April 2020 bis zum 25. April 2020 stattgefunden hatte, war nicht beschlussfähig, da das notwendige Teilnahmequorum von 50% des ausstehenden Nominalwerts deutlich verfehlt wurde. SANHA hat eine Unternehmensanleihe mit einem derzeitigen Nominalwert von ca. 37 Mio. Euro emittiert. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie geht die Gesellschaft davon…
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SdK ruft Aktionäre der insolventen Euromicron AG zur Interessensbündelung auf
Der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) plant, mögliche Schadensersatzansprüche von Aktionären der insolventen Euromicron AG gegenüber Organen der Gesellschaft wegen Pflichtverletzungen prüfen zu lassen und organisiert hierfür ein gemeinsames Vorgehen geschädigter Aktionäre. Euromicron hatte am 10.12.2019 ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt, nachdem u.a. vorangegangene Verhandlungen über einen Überbrückungskredit gescheitert waren. Der Antrag erfolgte völlig überraschend. Noch im Sommer 2019 hatte die Gesellschaft zwei Kapitalerhöhungen durchgeführt, wodurch die Funkwerk AG eine Beteiligung in Höhe von 15,36 % erwarb. Drei Tage nach der Insolvenzanmeldung wurde die Vorstandssprecherin abberufen, obwohl sie ohnehin spätestens zum 31.03.2020 das Unternehmen verlassen hätte. Daraufhin wurden am 18.12.19 zwei neue Sanierungsvorstände bestellt. Diese konnte jedoch ihre Tätigkeit…
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SdK fordert keine Einschränkung von Aktionärsrechten bei virtuellen Hauptversammlungen
Der Bundestag hat am 27.03.2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ mit zahlreichen Sonderregelungen für die Hauptversammlungssaison 2020 beschlossen. Darin sind u. a. Regelungen für eine rein virtuelle Hauptversammlung festgehalten. Die SdK fordert den Gesetzgeber und die Gesellschaften im Hinblick auf künftige virtuelle Hauptversammlungen auf, die bewährten und uneingeschränkten Rechte einer Präsenzhauptversammlung mit den neuen digitalen Zugangsmöglichkeiten zu kombinieren. Denn primäres Ziel muss die Beachtung und Beibehaltung der Zwecke der Hauptversammlung sein, nämlich der Dialog zwischen Verwaltung und Aktionären. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. begrüßt die überwiegend gelungene Notfallgesetzgebung, sieht jedoch die Gefahr, dass die aktuelle Krise dazu missbraucht wird, die Aktionärsrechte…
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SdK fordert Nachbesserungen bei der großteils gelungenen Notfallgesetzgebung für Hauptversammlungen
Die Bundesregierung plant eine Notfallgesetzgebung für Hauptversammlungen, damit die Aktionärstreffen der laufenden HV-Saison trotz Versammlungsverboten und Ausgangssperren virtuell abgehalten werden können. Allerdings sieht der entsprechende Gesetzesentwurf auch Reglungen vor, die die ohnehin nur noch rudimentär vorhandenen Aktionärsrechte weiter beschneiden. Die Ministerien der Justiz und für Verbraucherschutz, des Inneren und der Wirtschaft haben einen als „Formulierungshilfe“ bezeichneten Gesetzesentwurf mit zahlreichen Sonderregelungen für die Hauptversammlungssaison 2020 vorgelegt, die ggf. bis 31.12.2021 gelten sollen. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. begrüßt die darin geregelten Maßnahmen grundsätzlich, insbesondere die Verlängerung des Zeitraumes zur Durchführung der Hauptversammlung (HV), die Stärkung der Möglichkeiten der elektronischen HV-Teilnahme und Ausübung der Aktionärsrechte sowie die Möglichkeit, auch ohne…
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SdK verschiebt Mitgliederversammlung
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. verschiebt wegen der gegenwärtig bestehenden behördlichen Einschränkungen für größere Veranstaltungen und aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Teilnehmer die diesjährige Mitgliederversammlung. Die bislang für den 3. April 2020 in Braunschweig geplante Veranstaltung wird somit abgesagt. Nach aktuellen Planungen soll die Mitgliederversammlung nun am 6. November 2020 in Baden-Baden stattfinden.v Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hackenstraße 7b 80331 München Telefon: +49 (89) 2020846-0 Telefax: +49 (89) 2020846-10 http://www.sdk.org Weiterführende Links Originalmeldung dem SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Alle Meldungen dem SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser…