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Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse für 2020 und 2021 wird verschoben
SINGULUS TECHNOLOGIES verschiebt die für den 31. Januar 2023 geplante Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021. Der zuständige Abschlussprüfer der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt ("KPMG"), hat die Gesellschaft darüber informiert, dass KPMG die Testate erst erteilen könne, wenn weitere Prüfungshandlungen im Hinblick auf die positive Fortführungsprognose der Gesellschaft durchgeführt worden sind. Es ist derzeit nicht klar, wann die finalen Prüfungshandlungen abgeschlossen werden können. KPMG hat allerdings erklärt, dass sie sich der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit bewusst sei. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass die Erteilung der Testate in den kommenden Wochen erfolgen kann. Die Gesellschaft befindet sich in fortgeschrittenen Verhandlungen über den Abschluss neuer Finanzierungsvereinbarungen mit…
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Singulus Technologies Aktiengesellschaft: SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Zwischenbericht zum 30. September 2022 (ungeprüft)
SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Zwischenbericht zum 30. September 2022 (ungeprüft) * Umsatz- und Ergebnissteigerung gegenüber 2021 * Auftragsbestand zum 30.09.2022 bei 93,4 Mio. € * Bruttomarge mit 28,8 % auf Vorjahresniveau * Liquidität in Höhe von 15,6 Mio. € zum 30.09.2022 * Rechtskräftigkeit der Beschlüsse der Gläubigerversammlung * Testate für Jahresabschlüsse 2020/2021 Anfang 2023 erwartet Kahl am Main,11. November 2022 – SINGULUS TECHNOLOGIES konnte die wichtigsten Finanzkennzahlen für das Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr weiter steigern. Der Umsatz in den ersten neun Monaten des Jahres 2022 ist von 45,5 Mio. € auf 67,5 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das operative Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) für die…
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Singulus Technologies Aktiengesellschaft: Vorlagefrist der testierten Jahresabschlüsse für 2020 und 2021 durch wichtigsten Kreditgeber verlängert
Das zuständige Landgericht hatte der Gesellschaft bestätigt, dass keine Anfechtungsklagen eingegangen sind und mit der nun eingetretenen Rechtswirksamkeit der Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung vom 20. September 2022 betreffend der SINGULUS-Anleihe mit der ISIN DE000A2AA5H5/ WKN A2AA5H hat der wichtigste Kreditgeber der Gesellschaft, eine internationalen Großbank, heute mitgeteilt, die Frist zur Vorlage der Testate für die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 bis zum 31. März 2023 zu verlängern. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass die Testate für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 bis zum 31. Januar 2023 erteilt werden können. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: SINGULUS TECHNOLOGIES AG Hanauer Landstrasse 103 63796 Kahl am Main Telefon: +49 (6188) 440-0 Telefax: +49…
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SINGULUS TECHNOLOGIES meldet erfolgreichen Abschluss der zweiten Gläubigerversammlung am 20. September 2022
Die heutige zweite Gläubigerversammlung betreffend der SINGULUS-Anleihe mit der ISIN DE000A2AA5H5 und der WKN A2AA5H war mit einem Quorum von 33,8 % beschlussfähig und hat allen Beschlussvorschlägen zur Änderung der Anleihebedingungen mit über 98 % zugestimmt. Diese beinhalten u.a. einen temporären Verzicht der Anleihegläubiger auf mögliche Kündigungsrechte wegen der bisher unterbliebenen Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse 2020 sowie 2021 und räumen der Gesellschaft eine größere Flexibilität bei der Finanzierung ein. Der größere Finanzierungsspielraum wird besonders bei großen Solarprojekten benötigt. Des Weiteren ist der von der Emittentin vorgeschlagene gemeinsame Vertreter, die Tauris Service GmbH, mit 98,4 % gewählt worden. Dr.-Ing. Stefan Rinck, CEO der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: "Wir freuen uns über die…
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Singulus Technologies Aktiengesellschaft: Zweite Gläubigerversammlung erreicht voraussichtlich Quorum und wäre damit beschlussfähig
Für die heutige zweite Gläubigerversammlung betreffend der SINGULUS-Anleihe mit der ISIN DE000A2AA5H5 und der WKN A2AA5H wurden rd. 34 % der ausstehenden Teilschuldverschreibungen angemeldet. Das für die Beschlussfähigkeit der Versammlung notwendige Quorum von 25 % wird voraussichtlich erreicht und die Gläubigerversammlung erwartungsgemäß damit beschlussfähig. Die Beschlussvorschläge zur Änderung der Anleihebedingungen beinhalten u.a. einen temporären Verzicht der Anleihegläubiger auf mögliche Kündigungsrechte wegen der bisher unterbliebenen Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse 2020 sowie 2021. Die Beschlüsse räumen der Gesellschaft eine größere Flexibilität bei der Finanzierung ein. Der größere Finanzierungsspielraum wird besonders bei großen Solarprojekten benötigt. Die Gesellschaft schlägt als neuen gemeinsamen Vertreter der Anleihe die Tauris Service GmbH vor. Trotz des anhaltend schwierigen…
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SINGULUS veröffentlicht Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung am 20. September 2022
. – Versammlung findet am 20. September 2022 um 10:00 Uhr (MESZ) in den Räumen des Hotel Hilton Frankfurt City Centre, Hochstraße 4, 60313 Frankfurt am Main (Raum Central Park, 2. Etage) statt – Anmeldung bis spätestens Samstag, den 17. September 2022, um 24.00 Uhr (MESZ) erforderlich Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG lädt alle Inhaberinnen und Inhaber der SINGULUS-Anleihe (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN DE000A2AA5H5, WKN A2AA5H) dazu ein, an der zweiten Gläubigerversammlung am 20. September 2022 teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen…
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Singulus Technologies Aktiengesellschaft: Keine Beschlussfähigkeit der Abstimmung ohne Versammlung
Die von Freitag, den 26. August um 0:00 Uhr (MESZ), bis Dienstag, den 30. August 2022 um 24:00 Uhr (MESZ) gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG durchgeführte Abstimmung ohne Versammlung betreffend die EUR 12.000.000,00 Inhaber-Teilschuldverschreibungen, ISIN DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H (die "Schuldverschreibungen") war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde. Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und der Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter werden deshalb alle Inhaberinnen und Inhaber der Schuldverschreibungen in Kürze zu einer zweiten Gläubigerversammlung am 20. September 2022 einladen. Die Einladung wird im Bundesanzeiger…
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SINGULUS TECHNOLOGIES CEO Stefan Rinck verlängert Dienstvertrag
Am heutigen Tag hat der Aufsichtsrat den Dienstvertrag von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck, Vorsitzender des Vorstands der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, bis Ende 2023 verlängert. Herr Dr. Stefan Rinck wird damit die Kontinuität in der Unternehmensführung sicherstellen sowie die strategische Weiterentwicklung von SINGULUS TECHNOLOGIES in seinen Marktsegmenten vorantreiben. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: SINGULUS TECHNOLOGIES AG Hanauer Landstrasse 103 63796 Kahl am Main Telefon: +49 (6188) 440-0 Telefax: +49 (6188) 440-1110 http://singulus.de Ansprechpartner: Maren Schuster Investor Relations Telefon: +49 (160) 9609-0279 Bernhard Krause Unternehmenssprecher für Singulus Telefon: +49 (170) 9202924 E-Mail: Bernhard.Krause@Singulus.de Weiterführende Links Originalmeldung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG Alle Meldungen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG Für die oben stehende Pressemitteilung ist…
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Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG meldet vorläufige Finanzkennzahlen (ungeprüft) für das erste Halbjahr 2022
Umsatzerlöse steigen auf 44,2 Mio. € (Vorjahr: 25,9 Mio. €) EBIT in Höhe von 1,5 Mio. € deutlich verbessert (Vorjahr: – 8,2 Mio. €) Auftragsbestand erhöhte sich auf 104,0 Mio. € (30. Juni 2021: 86,4 Mio. €) Liquidität gleichbleibend bei 14,8 Mio. € (31. Dezember 2021: 14,9 Mio. €) Fortsetzung des positiven Trends für das Geschäftsjahr 2022 Abstimmung ohne Versammlung für die Anleihe im August Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) meldet vorläufige Finanzkennzahlen für das 1. Halbjahr 2022. SINGULUS TECHNOLOGIES konnte Umsatz- und Ergebnissteigerungen gegenüber dem Halbjahr 2021 erzielen. Der Umsatz in Höhe von 44,2 Mio. € lag im ersten Halbjahr 2022 über dem Vergleichswert des Vorjahres mit 25,9…
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Anpassung der Anleihebedingungen geplant und Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung
SINGULUS TECHNOLOGIES plant Anpassung der aktuellen Anleihebedingungen (WKN: A2AA5H, ISIN: DE000A2AA5H5) und veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung sowie weitere Informationen über die nächsten Schritte Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) veröffentlicht die Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A2AA5H5, WKN: A2AA5H). SINGULUS TECHNOLOGIES hat bereits mit den Inhabern eines wesentlichen Teils des gesamten Anleihevolumens in Höhe von 12,0 Mio. € eine Einigung über die Anpassung wesentlicher Bedingungen der Anleihe erzielt. Diese Einigung beinhaltet u. a. die Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger und die Änderung der Anleihebedingungen dahingehend, dass temporär…