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    Gesetzliche Erhöhung der Tierarztkosten

    Viele hatten schon länger das Gefühl, dass ein Tierarztbesuch heute mehr kostet als noch vor ein paar Jahren. Aber jetzt ist es offiziell. Im Mai diesen Jahres hat das Bundeskabinett eine Neufassung der GOT, der Gebührenordnung für Tierärzte, beschlossen, nach der viele Leistungen mit höheren Kosten verbunden sind. Ganz richtig, nicht die Tierärzteschaft, nicht die Tierärztekammer und auch kein anderer Berufsverband bestimmt, wieviel eine Tierärztin/ ein Tierarzt für bestimmte Leistungen verlangen darf, sondern diese Vorgänge unterliegen bundesweiten gesetzlichen Regelungen. Zwar bleibt den einzelnen Praxen und Kliniken ein gewisser Spielraum, aber jede Tierärztin und jeder Tierarzt muss für Standardleitungen einen gewissen Mindestbetrag berechnen, darf einen Höchstbetrag für diese Leistung aber nicht…

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