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Coronavirus: Betriebs- und Haushaltshilfe bei Erkrankung – nicht bei Quarantäne
Wer am Coronavirus erkrankt ist (UCD-Diagnose 07.1), hat Anspruch auf Betriebs- und Haushaltshilfe, sofern alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Die Gestellung einer Ersatzkraft ist von den konkreten Verhältnissen im Einzelfall und der Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden abhängig. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bemüht sich, in jedem Einzelfall eine sachgerechte Lösung zu finden. Wird eine im landwirtschaftlichen Betrieb tätige Person auf Anordnung der nach Landesrecht zuständigen Behörde (z. B. Gesundheitsamt) unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine mögliche Viruserkrankung bereits diagnostiziert ist, besteht hingegen kein Anspruch auf Betriebs- und Haushaltshilfe gegenüber der SVLFG. Entscheidungen über Quarantäne- und Schutzmaßnahmen treffen ausschließlich die zuständigen Gesundheitsämter. Wann eine Quarantäne angeordnet oder…
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Coronavirus: Betriebsanweisung in vier Sprachen
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt eine Betriebsanweisung mit Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen zum Coronavirus heraus. Die Betriebsanweisung gibt es in deutscher, polnischer, rumänischer und russischer Sprachversion. Die SVLFG empfiehlt insbesondere allen Arbeitgebern, sie in den Betrieben auszuhängen, um die aktuell starke Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Dokumente können aus dem Internet über den Link www.svlfg.de/… heruntergeladen werden. Dort sind sie unter den Betriebsanweisungen für Biostoffe in allen vier Sprachen zu finden. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Weißensteinstr. 70-72 34131 Kassel Telefon: +49 (561) 785-0 http://www.svlfg.de Weiterführende Links Originalmeldung von Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Alle Meldungen von Sozialversicherung für…
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SVLFG gibt Tipps zu Schutzmaßnahmen
In Deutschland sind die ersten Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gibt Tipps, wie man sich schützen kann. Coronaviren können beim Menschen verschiedene Krankheiten auslösen – von der einfachen Erkältung bis zur schweren Atemwegsinfektion oder Lungenentzündung. Nach einer Infektion mit dem Virus kann es einige Tage bis Wochen dauern, bis Krankheitszeichen beim Menschen auftreten. Patienten mit Vorerkrankungen sind besonders gefährdet. Einen Impfstoff gegen das Virus gibt es zwar noch nicht, aber Prof. Dr. Lothar Wieler, Chef des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Stuttgart, zeigte sich in einem Interview zuversichtlich: „Mit jedem Tag, mit jeder Woche steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Therapeutikum zur Verfügung steht.“ Aktuell werden Infektionen…