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Unklarheiten gefährden die therapeutische Patientenversorgung und die Therapeuten vor Ort – Klarstellung der Bundes- und Landesregierung ist dringend nötig!
Die Bundesregierung hat am 16. März 2020 verkündet, dass alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet bleiben sollen. Unter dieser Maßgabe versuchen therapeutische Praxen in ganz Deutschland, die therapeutisch erforderliche Versorgung so gut wie möglich aufrecht zu halten. Doch unklare Vorgaben und mangelnde Ausstattung mit Hygieneartikeln stellen die Praxen vor nahezu unüberwindbare Schwierigkeiten. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) fordert deshalb eine schnelle Klärung der folgenden offenen Fragen von der Bundesregierung und den einzelnen Landesregierungen. – Wie erhalten Therapiepraxen über öffentliche Stellen erforderliche Schutzkleidung und Hygienematerialien? Die Verteilung vom Bund in die Länder erfolgt nach einem Verteilungsschlüssel. Im Bundesland selbst gehen die Materialien an die ärztliche Selbstverwaltung,…