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IQWiG veröffentlicht Vorbericht über Beckenbodentraining in der Schwangerschaft zur Prävention von prä- und postpartaler Harninkontinenz
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) prüft das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) derzeit den Nutzen eines Beckenbodentrainings in der Schwangerschaft zur Prävention von prä- und postpartaler Harninkontinenz. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vergleichen dabei das Beckenbodentraining in der Schwangerschaft mit anderen in Deutschland verfügbaren Maßnahmen zur Prävention von Harninkontinenz beziehungsweise zu keinen präventiven Maßnahmen bei schwangeren Frauen ohne Symptome einer Harninkontinenz. Die vorläufigen Bewertungsergebnisse veröffentlicht das IQWiG nun mit dem Ziel, wichtige Argumente oder Hinweise aus der Fachöffentlichkeit und von allen Interessierten miteinzubeziehen. Stellungnahmen zum Vorbericht sind möglich bis zum 27.01.2026. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite des IQWiG. Zum Ablauf der Berichterstattung Den Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG am…
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Die Methoden des IQWiG: Neue Version gilt ab sofort
Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bilden die wissenschaftliche Basis für zentrale Entscheidungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dazu gehören der Ein- und Ausschluss medizinischer Leistungen, die Festlegung jährlicher Mindestmengen für komplexe Eingriffe in Krankenhäusern und die Verhandlung von Erstattungspreisen neuer Arzneimittel. Umso wichtiger ist es, dass das IQWiG seine Bewertungsmethoden stets aktuell, fachlich anerkannt und transparent hält. Das Institut hat nun die Überarbeitung seines Methodenpapiers abgeschlossen und die Version 8.0 seiner Allgemeinen Methoden auf www.iqwig.de veröffentlicht. „Im Vergleich zur vorläufigen Version, die wir Ende Februar 2025 zur Diskussion gestellt hatten, gab es nach externen Stellungnahmen einige Anpassungen. Wir haben Formulierungen präzisiert und unsere Vorgehensweise teils genauer erklärt. Gravierende Änderungen waren…
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IQWiG veröffentlicht Vorbericht zum Aktualisierungsbedarf beim DMP COPD
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aktuelle evidenzbasierte Leitlinien zur Behandlung der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) identifiziert, um deren Empfehlungen mit der Disease-Management-Programm-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) abzugleichen und eventuelle Diskrepanzen festzustellen. Für den jetzt vorliegenden Vorbericht wertete das Wissenschaftlerteam des IQWiG Empfehlungen aus elf nationalen und internationalen evidenzbasierten Leitlinien aus. Die vorläufigen Bewertungsergebnisse veröffentlicht das IQWiG nun mit dem Ziel, wichtige Argumente oder Hinweise aus der Fachöffentlichkeit und von allen Interessierten miteinzubeziehen. Stellungnahmen zum Vorbericht sind möglich bis zum 20.01.2026 und über ein Online-Formular einzureichen. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite des IQWiG. Zum Ablauf der Berichterstellung Der G-BA hat das IQWiG am 14.5.2025 mit einer Leitliniensynopse zur Aktualisierung…
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Vulvodynie: Welche nicht medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten sind erfolgsversprechend?
Im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) untersucht derzeit ein interdisziplinäres Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter der Federführung des Instituts für Forschung in der Operativen Medizin, Universität Witten/Herdecke, den Nutzen nicht medikamentöser Verfahren wie u. a. Beckenbodentherapie oder Psychotherapie bei der Behandlung von Vulvodynie (Juckreiz und Schmerzen im Vulvabereich). Die Wissenschaftler vergleichen diese Ansätze mit medikamentösen Behandlungen, anderen nicht medikamentösen Verfahren, Placebos, einer Wartekontrollgruppe oder dem Verzicht auf eine Behandlung. Die nun vorliegenden vorläufigen Bewertungsergebnisse veröffentlicht das IQWiG mit dem Ziel, wichtige Argumente oder Hinweise aus der Fachöffentlichkeit und von anderen Interessierten miteinzubeziehen. Das IQWiG bittet um Stellungnahmen Zu dem vorläufigen Bericht bittet das IQWiG…
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Lecanemab bei früher Alzheimer-Krankheit: Bislang unveröffentlichte Daten zeigen keinen Zusatznutzen
Seit September 2025 ist Lecanemab in Deutschland zur Behandlung der frühen Alzheimer-Krankheit verfügbar. Das Medikament soll das Fortschreiten der Erkrankung bremsen und darf nur bei Erwachsenen eingesetzt werden, die [*]leicht kognitiv beeinträchtigt sind oder an einer leichten Demenz leiden, [*]typische Eiweißablagerungen (Amyloid-Beta-Plaques) im Gehirn aufweisen und [*]höchstens eine Kopie der Genvariante ApoE ε4 im Erbgut tragen. In einer Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nun untersucht, ob Lecanemab bei diesen Patientinnen und Patienten Vorteile gegenüber dem bisherigen Therapiestandard bietet. Für Betroffene mit leichter kognitiver Störung (engl. mild cognitive impairment, MCI) hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) „beobachtendes Abwarten“ als zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt, auch weil es für diese Gruppe…
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IQWiG veröffentlicht Vorbericht über Akupunktur zur Prophylaxe bei Migräne
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) prüft das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) derzeit bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit Migräne den Nutzen einer manuellen (klassischen) Akupunktur mit Nadeln zur Migräneprophylaxe im Vergleich zu einer medikamentösen Migräneprophylaxe beziehungsweise zu keiner medikamentösen Migräneprophylaxe für den Fall, dass diese wegen Unwirksamkeit, Unverträglichkeit oder Kontraindikation nicht angezeigt ist. Die vorläufigen Bewertungsergebnisse veröffentlicht das IQWiG nun mit dem Ziel, wichtige Argumente oder Hinweise aus der Fachöffentlichkeit und von allen Interessierten miteinzubeziehen. Stellungnahmen zum Vorbericht sind möglich bis zum 23.12.2025 und über ein Online-Formular einzureichen. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite des IQWiG. Zum Ablauf der Berichterstattung Den Berichtsplan für dieses Projekt…
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Anwendungsbegleitende Datenerhebung: Registerdaten können für die Nutzenbewertung hilfreich sein
Für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln bedarf es Daten zum Vergleich mit dem therapeutischen Standard. Da die Zulassung von Orphan Drugs häufig auf Basis nicht vergleichender Daten erfolgt, hat der Gesetzgeber ab 2020 das Verfahren der anwendungsbegleitenden Datenerhebung (AbD) eingeführt. Ziel ist es, bestehende Evidenzlücken zu schließen und so eine bessere Datenbasis für die Nutzenbewertung zu erhalten. Mittlerweile liegen erste Erfahrungen aus der Prüfung von Studienunterlagen der pharmazeutischen Hersteller vor. Sie betreffen inhaltliche und methodische Aspekte der Studienplanung, Studiendurchführung und Datenauswertung sowie erste Zwischenergebnisse aus laufenden AbDs, die Register als Datenquelle nutzen. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQWiG mit der wissenschaftlichen Ausarbeitung ausgewählter Aspekte zur Generierung und…
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Schwelendes multiples Myelom: Ob Daratumumab die Lebenszeit verlängert, bleibt offen
CD38-Antikörper wie Daratumumab und Isatuximab gehören in Kombinationstherapien bereits länger zur Standardbehandlung des aktiven multiplen Myeloms in der ersten Therapielinie. In einer frühen Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nun untersucht, ob Daratumumab auch bereits Patientinnen und Patienten in einer Vorstufe des multiplen Myeloms, auch schwelendes multiples Myelom genannt, Vorteile gegenüber beobachtendem Abwarten bietet. Die zentrale Frage der Nutzenbewertung, nämlich ob diese frühe Behandlung mit Daratumumab bereits im Stadium des asymptomatischen schwelenden multiplen Myeloms das Gesamtüberleben der Patientinnen und Patienten verbessert, kann durch die vom Hersteller vorgelegte Studie AQUILA jedoch nicht beantwortet werden. Insgesamt ist ein Zusatznutzen von Daratumumab nicht belegt. Das Problem der Studie…
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Darolutamid vs. Apalutamid bei Prostatakarzinom: Indirekter Vergleich zeigt keinen Zusatznutzen
Im Juli dieses Jahres hat die EU-Kommission Darolutamid in Kombination mit einer Androgendeprivationstherapie (ADT) für die Behandlung von Patienten mit metastasiertem hormonsensitivem Prostatakarzinom (mHSPC) zugelassen. Damit kann der Wirkstoff bei mHSPC-Patienten nun auch ohne gleichzeitige Chemotherapie eingesetzt werden. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) prüfte in einer Nutzenbewertung, ob Darolutamid den Patienten einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bietet. Das Ergebnis: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. Der Hersteller legte dem IQWiG und dem G-BA eine Studie vor, in der Darolutamid + ADT mit Placebo + ADT verglichen wird. Es gibt für die Nutzenbewertung aber keine Studie, die Darolutamid direkt mit dem aktuellen medizinischen Standard Apalutamid vergleicht. Und…
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Koronare Herzkrankheit: Kardiale Magnetresonanztomografie ist sinnvolle Ergänzung zur bisherigen KHK-Diagnostik
Die kardiale Magnetresonanztomografie (MRT) ist ein geeignetes nicht invasives Verfahren zur funktionellen Diagnostik bei Patientinnen und Patienten, bei denen sich nach einer Basisdiagnostik der Verdacht auf chronische koronare Herzkrankheit (KHK) oder Verdacht auf das Fortschreiten einer schon bekannten KHK ergibt: Die kardiale MRT hat eine mindestens vergleichbare Treffergenauigkeit (diagnostische Güte) wie die SPECT (Single Photon Emission Computed Tomography) im Erkennen von KHK. Allerdings kommt die kardiale MRT dabei ohne Strahlenbelastung für die Betroffenen aus. So das abschließende Fazit der Nutzenbewertung: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat die Vor- und Nachteile der kardialen MRT im Vergleich zu einer Diagnosestrategie ohne MRT im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) überprüft. Es…