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Kniegelenkersatz: Mehr Behandlungsqualität bei höheren Fallzahlen – allerdings fehlt aktuelle Evidenz zu Mindestmengen
Bei den Prüfaufträgen zu Mindestmengen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) regelmäßig erteilt, geht es um die Frage, ob bei bestimmten medizinischen Eingriffen ein Zusammenhang zwischen der Menge der pro Krankenhaus und/oder Ärztin oder Arzt erbrachten Leistung und der Qualität des Behandlungsergebnisses nachweisbar ist. Zu verschiedenen Verfahren für Kniegelenkersatz liegen nun Rapid Reports des IQWiG als Updates zu Berichten aus den Jahren 2022 und 2023 vor: zum Einsatz von unikondylären Schlittenprothesen und Totalendoprothesen (Knie-TEP) sowie zur Erneuerung von Prothesen (Revisionen). Die Updates ändern allerdings nichts an den Aussagen der früheren IQWiG-Berichte zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Behandlungsqualität bei diesen Verfahren. Zur Knie-TEP…
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IQWiG veröffentlicht Vorbericht zur Nutzenbewertung der Kardialen Magnetresonanztomografie bei koronarer Herzkrankheit
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) prüft das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) derzeit, welchen Nutzen die kardiale Magnetresonanztomografie (MRT) als Teil einer Diagnosestrategie im Vergleich zu einer Diagnosestrategie ohne Einsatz der kardialen MRT hinsichtlich patientenrelevanter Endpunkte bietet. Diese Untersuchungen sollen als weiterführende Diagnostik bei Patientinnen und Patienten angewendet werden, bei denen sich nach der Basisdiagnostik der Verdacht einer chronischen koronaren Herzkrankheit (KHK) oder der Verdacht der Progression einer chronischen KHK ergibt. Vorläufiges Fazit: In der Gesamtschau lässt sich insgesamt ein Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen der kardialen Magnetresonanztomografie im Vergleich zur SPECT (Single Photon Emission Computed Tomography) ableiten. Die kardiale Magnetresonanztomografie eignet sich somit als ein…
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IQWiG veröffentlicht Vorbericht zur Leitliniensynopse für die Aktualisierung des DMP Diabetes Mellitus Typ 2
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aktuelle evidenzbasierte Leitlinien zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 identifiziert, um deren Empfehlungen mit der Disease-Management-Programm-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) abzugleichen und eventuelle Diskrepanzen festzustellen. Für den nun vorliegenden Vorbericht wurden insgesamt 1025 Empfehlungen aus 18 aktuellen evidenzbasierten Leitlinien den Versorgungsaspekten der DMP-A-RL für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 zugeordnet und inhaltlich abgeglichen. Vorläufiges Fazit: Die derzeit gültige Anlage zum Diabetes mellitus Typ 2 der DMP-A-RL stimmt in weiten Teilen mit den aktuellen evidenzbasierten Leitlinien überein. Bei einigen Aspekten des DMP Diabetes mellitus Typ 2 könnte geprüft werden, ob sich Anpassungsbedarf für das DMP ergibt.…
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Systematische Confounder-Identifikation: Aufwandsreduktion möglich
Für die Nutzenbewertung können auch nicht randomisierte Studiendesigns eine Rolle spielen – unter anderem, weil anwendungsbegleitende Datenerhebungen den gesetzlichen Vorgaben zufolge ohne Randomisierung durchzuführen sind. Ohne Randomisierung unterscheiden sich jedoch die Behandlungsgruppen oder Studienarme oft strukturell voneinander. Beispielsweise können das Alter der Personen oder die Schwere ihrer Erkrankung die Zuordnung zu einer bestimmten Behandlungsgruppe beeinflussen – und zugleich das Risiko verändern, dass ein Arzneimittel bei ihnen schwere Nebenwirkungen auslöst. Die Verzerrung der Studienergebnisse durch solche Variablen, Confounder genannt, lässt sich zum Teil durch statistische Verfahren reduzieren. Dafür muss man sie jedoch in der Studie erheben und daher bereits zu Studienbeginn kennen. Für die systematische Confounder-Identifikation wird in der Fachliteratur ein…
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Antibiotikatherapie: Ist kürzer genauso wirksam?
Im Auftrag des IQWiG hat ein Wissenschafts-Team unter der Leitung der Universität Freiburg untersucht, ob eine verkürzte Einnahmedauer von Antibiotika zu vergleichbaren Behandlungsergebnissen wie eine längere führt. Demnach zeigt sich für die beiden im ThemenCheck-Bericht konkret untersuchten Erkrankungen folgendes Bild: Es bleibt unklar, ob Kinder und Jugendliche mit einer akuten Mittelohrentzündung von einer kürzeren Antibiotikatherapie profitieren. Für Amoxicillin, dem Antibiotikum der ersten Wahl, braucht es weitere gute Studien. Bei Kindern mit einer ambulant erworbenen Lungenentzündung ist der Therapieerfolg einer kürzeren Antibiotikatherapie vergleichbar gut wie bei einer üblichen Behandlungsdauer. Für Erwachsene und Jugendliche mit dieser Erkrankung fehlen jedoch entsprechende Studien. „Solche Studien wären aber dringend nötig und sind auch machbar, wie hier die Studienlage bei Kindern zeigt“,…
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Geburtseinleitung: Helfen nicht medikamentöse Verfahren wie Rizinusöl oder Akupunktur?
Im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat ein interdisziplinäres Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter der Federführung mehrerer Institute der Medizinischen Fakultät und Uniklinik Köln untersucht, ob Schwangere ab der 37. Woche von nicht medikamentösen Methoden zur Geburtseinleitung profitieren können. Ergebnis: Die vorliegende Evidenz reicht nicht aus, um Aussagen zum Nutzen oder insbesondere auch zum Schaden nicht medikamentöser Einleitungsverfahren zu treffen. Zugleich stehen gut untersuchte medikamentöse Verfahren zur Geburtseinleitung zur Verfügung. Besonders bei medizinischer Dringlichkeit stellen die hier untersuchten nicht medikamentösen Verfahren daher keine gute Alternative zur medikamentösen Einleitung der Geburt dar. Wenn bei Schwangeren der Wunsch besteht, zunächst auf medikamentöse Verfahren zu verzichten, sollten diese informiert entscheiden können.…
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Garadacimab beim hereditären Angioödem: Anhaltspunkt für beträchtlichen Zusatznutzen
Garadacimab ist zur routinemäßigen Prophylaxe wiederkehrender Attacken des hereditären Angioödems (HAE) zugelassen. In einer frühen Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nun untersucht, ob der monoklonale Antikörper Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bietet. Dem Hersteller ist ein tragfähiger indirekter Vergleich dreier Studien gelungen. Das Ergebnis: Es gibt – erstmals in einer Nutzenbewertung zu dieser chronischen Erkrankung – einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen, und zwar gegenüber Berotralstat, einer der drei Optionen der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Seltene Erbkrankheit Das hereditäre Angioödem ist eine seltene Erbkrankheit, deren Symptome sich meist schon in der Kindheit oder Jugend zeigen: Immer wieder schwellen die Haut oder die Schleimhäute…
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RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab: Vorteile für gesunde Kinder in der ersten RSV-Saison
Nirsevimab ist seit November 2022 für Neugeborene und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison zugelassen, um Infektionen der unteren Atemwege durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) vorzubeugen. Die Erstattungsfähigkeit war bislang allerdings über einen Therapiehinweis auf Kinder mit einem hohen Risiko für RSV-Erkrankungen, zum Beispiel aufgrund von angeborenen Herzfehlern, beschränkt. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat nun in einer Nutzenbewertung im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geprüft, ob Nirsevimab auch bei Kindern ohne hohes Risiko einen Vorteil gegenüber beobachtendem Abwarten bietet. Demnach hat die Prophylaxe mit Nirsevimab in der ersten RSV-Saison ausschließlich positive Effekte: Kinder ohne erhöhtes Risiko für RSV-Erkrankungen, die damit immunisiert werden, erkranken deutlich seltener an…
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Mindestmengen bei seltenen Erkrankungen: Erkenntnisse durch Evidenz-Übertragung
Um die Behandlungsqualität bei komplexen, risikoreichen und planbaren Krankenhausbehandlungen zu verbessern, gelten in Deutschland für bestimmte Interventionen Mindestmengen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, für welche Eingriffe diese Regelung greift. Grundlage sind Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die Studien auswerten, in denen untersucht wird, ob ein Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der Behandlungsqualität wahrscheinlich ist. Hierbei wird die Menge der Eingriffe pro Krankenhaus und/oder pro Ärztin oder Arzt betrachtet. Bisher wurde in Deutschland noch keine Mindestmengenregelung für risikobehaftete Krankenhausbehandlungen bei einer spezifischen seltenen Erkrankung festgelegt. Voraussetzung für die Festlegung einer Mindestmenge ist, dass es präzise und verlässliche Studien gibt, die auf einen wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen…
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Wundauflagen bei Wundheilungsstörungen: Aussagekräftige Studien zum Nutzen sind dringend notwendig
Chronische Wunden heilen aufgrund einer Heilungsstörung nur sehr langsam oder gar nicht. Ursache dafür können Infektionen sein, Durchblutungsstörungen oder auch chronische Grunderkrankungen wie Diabetes mellitus. Krankenkassendaten zeigen, dass in Deutschland ca. 800 000 Menschen mit einer chronischen Wunde und deshalb mit erheblichen und langfristigen Einschränkungen leben. Wundbehandlung ist komplex und es stehen zahlreiche Therapieoptionen zur Verfügung. Aussagekräftige klinische Studien und darauf aufbauende evidenzbasierte Therapieempfehlungen fehlen jedoch größtenteils. Weite Felder der Wundbehandlung sind unerforscht und patientenberichtete Endpunkte und Nebenwirkungen werden in der Studienplanung nicht ausreichend berücksichtigt. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine wissenschaftliche Ausarbeitung zu klinischen Studien in der Wundbehandlung…