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Wann ist ein Unternehmer ein Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer?
Wenn der Unternehmer schätzt, dass sein Umsatz im aktuellen Jahr unter 22.000 Euro liegt und im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro erwartet, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer. Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 22.000-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung. Das unerwartete Überschreiten der 50.000-Euro-Grenze zieht keine rückwirkenden Konsequenzen nach sich. Was ist der Kleinunternehmer/Kleinunternehmerregelung? Die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 USTG ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht in Bezug auf die Umsatzsteuer gewährt. Der Kleinunternehmer unterliegt dennoch dem Umsatzsteuergesetz, auch wenn die Tätigkeit nur nebenberuflich erfolgt; insoweit entsteht (§38 AO) auch die Umsatzsteuer, allerdings wird die Steuer durch das Finanzamt nicht erhoben (§218 ff. AO). Im Wesentlichen können Kleinunternehmer daher auf den Ausweis und die Abführung von…