-
Datenschutz oder: Anforderungen an die Nutzung privater Kontaktdaten zu dienstlichen Zwecken
Unternehmen stehen immer mal wieder vor der Problemstellung, ihre Mitarbeiter erreichen zu wollen, wenn diese nicht im Betrieb sind. Doch gerade in Pandemie-Zeit zeigt sich eklatant: Viele Betriebe und Behörden müssen ihre Mitarbeiter kontinuierlich informieren, unabhängig davon, ob sie in Kurzarbeit sind oder im Home-Office arbeiten. Wie steht es dort aber mit der Erreichbarkeit der Beschäftigten, wenn diese keinen mobilen Arbeitsplatz mit Diensthandy und Mail-Adresse haben? „Nicht alle Betriebe waren auf die Heftigkeit der Krise vorbereitet und den damit verbundenen Änderungen der Kommunikationsanforderungen“, berichtet Datenschutzfachmann Dr. Jörn Voßbein aus dem Alltag der vergangenen Wochen. Einen sensiblen Punkt – gerade auch aus Sicht des Datenschutzes – stellen die privaten Telefonnummern und…
-
Auskunftsanspruch muss verhältnismäßig sein
Das Auskunftsrecht ist mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) neu geregelt worden. Seit dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO in allen EU-Mitgliedsstaaten und hat bereits große Auswirkungen entfaltet. In Artikel 15 DSGVO ist das Auskunftsrecht im Vergleich zum früheren Recht umfassender ausgestaltet. In verschiedenen Auseinandersetzungen der vergangenen Zeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurde das Auskunftsrecht als Instrument eingesetzt. Für einiges Aufsehen hat die Entscheidung des LAG Stuttgart (Urt. v. 20.12.2018 – Az.: 17 Sa 11/18) gesorgt. Der Konzern Daimler war von einem ehemaligen Mitarbeiter auf umfangreiche DSGVO-Auskunft verklagt worden. Das LAG Stuttgart gab der Klage statt. „Seitdem war in vielen Unternehmen Unsicherheit und Unbehagen gegenüber dem Artikel 15 zu verspüren“,…
-
Videobewerbungsgespräch: Was gilt es datenschutzrechtlich zu beachten?
Homeoffice, Videomeetings oder Telefonkonferenzen sind derzeit in vielen Unternehmen an der Tagesordnung. Ziel: Belegschaften zu schützen, notwendige Arbeitsprozesse zu ermöglichen und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Auch in diesen Zeiten laufen – Gott sei Dank – in vielen Unternehmen Bewerbungs- und Einstellungsverfahren. Aber sind physische Bewerbungsgespräche überhaupt durch ein Videobewerbungsgespräch zu ersetzen? Wie verhält es sich hier mit der Datenschutzgrundverordnung? „In einem Satz lässt es sich nicht beantworten“, gibt der erfahrene Datenschutzexperte Dr. Jörn Voßbein zu; aber in Zeiten von Corona haben die Fragen zu Videobewerbungsgesprächen in jedem Fall an Brisanz gewonnen. UIMC-Empfehlung: Unternehmen sollten genau prüfen, was möglich ist bei Bewerbungsverfahren. Ein Blick in die rechtlichen Grundlagen und…
-
Datenschutzbehörden reagieren besonnen während Corona
Die Corona-Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf alle Lebensbereiche. Viele als selbstverständlich angesehene Gegebenheiten sind durch die Krise ins Wanken geraten. Jeder spürt die Veränderungen und die außergewöhnliche Situation, in der sich Deutschland und letztlich die ganze Welt befinden. Hat in diesen herausfordernden Zeiten die seit fast zwei Jahren geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Pause oder nur eine eingeschränkte Wirkung? Ist sie wie manches Grundrecht ausgesetzt oder zumindest stark in ihrer Wirkung beschränkt worden? „Uns erreichen derzeit eine Menge von Anfragen aus Unternehmen. Die Verunsicherungen sind groß“, berichtet UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein. Tatsächlich lohnt es sich einmal genau die datenschutzrechtliche Lage in Zeiten der Pandemie zu analysieren. Drei Beispiele helfen dabei: Erstes Beispiel:…
-
Datenschutz: Auskunftsersuchen in Zeiten der Coronavirus-Pandemie
Datenschutz ohne ein wirksames Auskunftsersuchen, wäre so wie ein Spielplatz ohne Sandkasten und Schaukel. Konkret: Nur wer weiß, was ein anderer über ihn weiß, kann sich frei entfalten. Aus Sicht desjenigen, der ein Auskunftsbegehren beantworten muss, gibt es jedoch einige Regeln, die er im Auge behalten sollte. „Immer mehr Unternehmen treten an uns mit der Frage heran, ob diese Regeln auch in Zeiten der Coronavirus-Krise gelten“, berichtet Datenschutzfachmann und UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein aus dem Datenschutzalltag. Die Frage ist mehr als verständlich. Wenn ganze Abteilungen in Quarantäne sind oder die gesamte Arbeitskraft auf die Bewältigung der Krise gerichtet ist, gelten dann wirklich vollumfänglich die Regeln der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder…
-
Gesundheitswesen: Datenverarbeitung in Zeiten der Pandemie
Der Gesundheitssektor steht seit Tagen im Zentrum der medialen Berichterstattung. Bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie kommt ihm eine zentrale Bedeutung zu. Ärzte, Pfleger, Krankenschwestern und auch Klinikleitungen stehen einer enormen physischen und psychischen Arbeitsbelastung gegenüber. Sicherlich geht in Zeiten wie diesen nicht der erste Gedanke dabei an den Datenschutz. Trotzdem muss betont werden, dass Gesundheitsdaten zu den sensibelsten Datensätzen gehören. „Der Gesetzgeber legt größten Wert auf ein hohes Schutzniveau. Allerdings offenbart der Blick ins Detail dann vielleicht doch die ein oder andere Variante, datenschutzrechtliche Vorgaben weiter auszulegen“, rät der erfahrene Datenschutzfachmann Dr. Jörn Voßbein von UIMC. In diesem Beitrag wollen wir daher eine Übersicht bieten, was datenschutzrechtlich bei der Umsetzung…
-
Corona: Home-Office und geringer Arbeitsauslastung mit E-Learning effizient nutzen
Aus Angst vor Ansteckungen empfehlen oder weisen viele Unternehmen ihre Mitarbeiter an, im Home-Office zu arbeiten. Zum Teil gehen bei Industrieunternehmen aufgrund der Corona-Pandemie auch weniger Aufträge ein, Universitäten müssen für Studenten schließen oder andere Gründe führen dazu, dass die Mitarbeiter weniger zu tun haben. „In Zeiten mit weniger Arbeitsauslastung schulen hilft dabei, mehr Arbeitszeit zur Verfügung zu haben, wenn es wirtschaftlich wieder bergauf geht,“ rät daher Dr. Jörn Voßbein, der als Datenschutzbeauftragter dafür Sorge tragen muss, dass der gesetzlichen Forderung nach regelmäßiger Schulung nachgekommen wird. E-Learning kann gerade dann, wenn dezentral wie beispielsweise im Home-Office gearbeitet wird, eine ideale Lösung sein, wichtige oder gar gesetzlich vorgeschriebene Schulungen unabhängig von…
-
Lebensgefährlich: Cyber-Attacken auf Krankenhäuser in der Corona-Krise
Das neuartige Coronavirus ist in ganz Deutschland angekommen. Die Maßnahmen, mit denen die Zahl der Neuinfektionen niedrig gehalten werden soll, greifen tief in unseren Alltag ein. Das wirft in der Bevölkerung viele Fragen auf, nicht zuletzt die nach der Versorgungssicherheit. Das Stichwort lautet: Kritische Infrastruktur. Dazu zählen neben den staatlichen Verwaltungen auch Energie- und Telekommunikationsunternehmen, aber gerade in Zeiten einer Pandemie Krankenhäuser und Ärztezentren. Je bedeutsamer Einrichtungen sind, desto größer die Anziehungskraft für Kriminelle. Das Bundesamt für Sicherheit der Informationstechnik (BSI) warnt vor Hackerangriffen auf diese kritische Infrastruktur. „Die Sorgen sind berechtigt und sollten von allen Verantwortlichen sehr ernst genommen werden“, empfiehlt Dr. Jörn Voßbein als erfahrener Fachmann in der…
-
Datenschutzregeln bei Videokonferenzen im Blick behalten
Durch die Corona-Virus-Pandemie sind viele Branchen in schwere wirtschaftliche Probleme geraten. Aber in einer Krise gibt es auch immer Gewinner. Die Anbieter von Videokonferenzen und Webinaren gehören eindeutig dazu. Zahlreiche Bedienstete halten aus dem Home-Office auf diesem Wege Kontakt zur Zentrale, den Kollegen und Geschäftspartnern. „In Videokonferenzen gehen die sozialen, ökonomischen und politischen Kontakte weiter. Das Leben wird ein stückweit dorthin verlagert“, analysiert UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein. Die Corona-Krise habe Videokonferenzen und Webinaren einen enormen Schub gegeben, der auch sicher noch nach Beendigung der Krise in Teilen bestehen bleiben wird. Die Vorteile liegen auf der Hand: Keine teuren Reisekosten, effektives Zeitmanagement und Arbeiten von zu Hause aus. Aber es gibt…
-
Hohe Strafe droht – H&M sammelte sensible Mitarbeiterdaten
Mode und Qualität zum besten Preis. Mit diesem Satz wirbt das schwedische Textilhandels-unternehmen für sich. Der Satz könnte sich nun in fataler Weise gegen das Unternehmen auslegen lassen. Denn beim Datenschutz hat das Unternehmen aus Nordeuropa offenbar überhaupt keine Qualität an den Tag gelegt, was zur Folge haben könnte, dass der Preis (also Bußgeld) ein ziemlich hoher sein wird. „Das könnte ein Fall werden, der noch größere Wellen schlägt, als die Ausspäh-aktionen von deutschen Lebensmitteldiscountern im Jahr 2009“, analysiert Datenschutzexperte Dr. Jörn Voßbein den jüngsten Fall von Mitarbeiterbespitzelung. Selbst die Frankfurter Allgemeine, die zuerst über den Fall berichtete und nicht für reißerischen Journalismus bekannt ist, spricht von der „H&M-Spitzeläffare“. Was…