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Prüforganisationen begrüßen neues Gesetz für überwachungsbedürftige Anlagen
. – Eigenständiges Gesetz sorgt für Klarheit und gewährleistet angemessene Sicherheit – TÜV-Verband: Nachbesserungen im Bereich Cybersicherheit von technischen Anlagen notwendig – Anlagensicherheitsreport 2020: Gefährliche Mängel bei 4.200 Aufzügen – Übergangsfrist für Nachrüstung der Notrufsysteme läuft im Dezember ab Die Prüforganisationen begrüßen die geplante gesetzliche Neuordnung der Sicherheitsprüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen wie Aufzüge, Anlagen mit Brand- und Explosionsgefahr oder Dampf- und Druckanlagen, fordern aber inhaltliche Nachbesserungen beim Schutz vor Cyberangriffen. „Mit einem eigenen Gesetz für überwachungsbedürftige Anlagen wird mehr Klarheit für Hersteller, Betreiber und Prüforganisationen geschaffen“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV), bei der Vorstellung des „Anlagensicherheitsreports 2020“. „Das Gesetz stärkt die regelmäßige Prüfung der Anlagen im laufenden Betrieb…