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    Anzeige gegen das Schweizer Fernsehen wegen «Schreckung der Bevölkerung»

    Gegen das Schweizer Fernsehen und die Macher der Sendung «Puls» ist eine Strafanzeige eingereicht worden wegen «Schreckung der Bevölkerung» nach Art. 258 des Strafgesetzbuches. Konkret geht es um eine Sendung vom 1. März 2021, in der behauptet wird, ein Viertel der mit SARS-CoV-2 Infizierten sei von «Long Covid» betroffen. Die Behauptung ist unzutreffend, weil gar nicht ein Viertel der Bevölkerung mit SARS-CoV-2 angesteckt worden ist. Die in der zugrundeliegenden Studie genannten Einschränkungen werden von SRF unterschlagen. «Long Covid: Jugend schützt nicht vor Langzeitfolgen» – unter diesem Titel strahlte das Schweizer Fernsehen am 1. März 2021 im Magazin «Puls» eine Sendung aus, nach der eine Covid-19-Erkrankung langanhaltende Spätschäden zur Folge haben, die sich…

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