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    Mit Corona ändert sich vieles – auch das Arbeitszeitgesetz

    Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmte Gesetze stets auf dem neuesten Stand zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Aktuell ist eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes erfolgt, die im „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)“ beinhaltet ist. Aufgrund der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer*innen im Home-Office. Damit auch sie Zugriff auf die Aushangpflichtigen Gesetze haben, bietet es sich an, diese ins Intranet zu stellen. Die Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann e.K. bietet verschiedene Ausgaben der Aushangpflichtigen Gesetze als PDF-Datei an – inklusive der aktuellen Änderungen des Arbeitszeitgesetzes.…