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Corona-Regeln beim Autofahren – auch hier gilt: Reduzieren Sie Ihre Kontakte zu anderen Haushalten
Seit Anfang November 2020 gelten erneut Kontaktbeschränkungen. Die entsprechenden Vorschriften des Bundes und der Länder dienen der Eindämmung des Coronavirus, der sich derzeit sehr stark ausbreitet. Auch Autofahrer müssen sich an die Corona-Regeln und insbesondere an die Kontaktbeschränkungen halten, wenn sie andere Personen im Privatfahrzeug mitnehmen wollen: In einem Wagen dürfen nur Angehörige aus zwei Haushalten mitfahren – den Fahrer mit eingeschlossen. Eine Maskenpflicht besteht aktuell nicht beim Autofahren mit Privatfahrzeugen. Autofahrer, die eine Maske tragen, müssen darauf achten, dass sie auch mit Mund-Nasenschutz erkennbar bleiben. Bund und Länder erließen zum Monatsbeginn neue Regeln, welche dazu beitragen sollen, die rasante Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen. Oberste Priorität haben die Kontaktbeschränkungen:…
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Laubblätter entfernen: Wer muss den Gehweg kehren?
Gesetzliche Räumpflicht: Vielerorts müssen Hausbesitzer den Gehweg vor ihrem Grundstück von Laub befreien Sanktionen möglich: Wer den Bürgersteig nicht regelmäßig fegt, muss mit einem Bußgeld rechnen Regeln für Laubbläser: Der Gesetzgeber schreibt für den Einsatz konkrete Zeiten vor, ansonsten handelt es sich um eine unerlaubte Lärmbelästigung Fallen im Herbst die Blätter von den Bäumen, besteht durch das Laub unter Umständen Rutschgefahr. Um die Sicherheit von Passanten zu gewährleisten, gilt laut Gesetz die Verpflichtung, die Gehwege regelmäßig von Laub sowie im Winter von Schnee zu befreien. Wer der Räumpflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Verpflichtung zum Laubfegen Die meisten Städte und Gemeinden haben die Räumpflicht für die Gehwege an…
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Kurzarbeit wegen Corona-Virus: „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ in Kraft
. Erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld: Nur noch zehn Prozent der Beschäftigten müssen von Geldeinbußen aufgrund von Arbeitsausfällen betroffen sein, um Kurzarbeit anmelden zu können. Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden: Vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes muss das Arbeitszeitkonto von Mitarbeiter/innen zum Teil nicht mehr im Minus sein. Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen: Anstelle des Arbeitgebers übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer/innen, die Kurzarbeitergeld erhalten. Es handelte sich wohl um die schnellste Verabschiedung eines Gesetzes in der deutschen Geschichte: Am 12. März legten die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD einen Gesetzesentwurf vor, der vereinfachte Vorschriften für die Kurzarbeit vorsieht. Einen Tag später stimmten sowohl Bundestag als…