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Nach Versäumnis der Bundesregierung: Landgericht Berlin sieht nach unterlassener Notifizierung Unanwendbarkeit des Presseleistungsschutzrechts
Die VG Media hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin (LG Berlin) den Verzicht auf ihre Klage gegen Google LLC wegen Verletzung des Presseleistungsschutzrechts (§§ 87f ff. UrhG) erklärt. Der Grund war die zu erwartende Einschätzung des Gerichts, dass das deutsche Presseleistungsschutzrecht nicht anwendbar sei. Dem voran ging eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der im September 2019 einen Verstoß der Bundesregierung gegen Unionsrecht wegen der unterlassenen Notifizierung der §§ 87f ff. UrhG bei der EU-Kommission festgestellt hatte. Mit dem Klageverzicht vermeidet die VG Media weitere Kosten für einen Prozess, der auf Basis der EuGH- und LG Berlin-Entscheidungen wenig aussichtsreich erscheint. Die VG Media hatte die Feststellung beantragt, dass die…