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ViaConsilium und Quality Communications vereinbaren strategische Partnerschaft zum Thema DSGVO konforme Einwilligungen.
Seid dem 01.10.2021 müssen Nachweise für Einwilligungen zu Werbeanrufen an Verbraucher 5 Jahre lang gespeichert werden. Dies sieht das "Gesetz für faire Verbraucherverträge" vor. https://lnkd.in/eraP9cA Gem. Art. 7 EU DSGVO (Einwilligung ) muss ein Nachweis zur Einwilligung dokumentiert sein und auch die Speicherung selbst bedarf einer Einwilligung. Hinzu kommt die bereits vorhandene Anforderung des Erwägungsgrundes 32 (DSGVO): „Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person sollten daher keine Einwilligung darstellen“. Auch muss der Art. 25 EU DSGVO erfüllt werden: Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen. In dem Fall von telefonischer Werbung / Vertrieb muss mindestens ein telefonisches DoubleOptIn Verfahren nachgewiesen werden (Bsp. Aufzeichnung). Solche Aufzeichnungen sind allerdings ebenfalls…