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Amtsgericht Frankfurt am Main wird verklagt wegen Datenschutzverstoß im Condor Insolvenzverfahren
Das Amtsgericht Frankfurt am Main führt das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fluglinie Condor. Im Rahmen des Verfahrens wurden Name und Privatanschrift von sieben Beschwerdeführerinnen an über 25.000 Verfahrensbeteiligte übermittelt. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main vertritt Vogelsang Rechtsanwälte Partnerschaft aus Köln deshalb Betroffene gegen das Amtsgericht. In dem Insolvenzverfahren „Condor“ wurde ein Beschluss an alle Verfahrensbeteiligte zugestellt. Die Zustellung wurde bewirkt durch den gerichtlich bestellten Sachwalter im Auftrag des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Der Beschluss enthielt den vollständigen Namen und die Anschrift von sieben Beschwerdeführerinnen. Name und private Anschrift wurden bei der Zustellung an die Verfahrensbeteiligten nicht geschwärzt. Eine solche Datenübermittlung ist rechtswidrig, wenn sie nicht nach Art. 6…