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Gewerberäume: Pflicht zur Mietzahlung besteht auch in Zeiten von Corona
Die Geschäfte und Restaurants in den Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen der Städte leiden besonders unter der Coronakrise. Seit Herbstbeginn steigt die Zahl der Infizierten wieder und macht neue Regeln während der Wintermonate notwendig. Die Betreiber der Geschäfte brauchen einen langen Atem. Keine gute Idee ist es, die Mietzahlung einfach auszusetzen. Möglicherweise drohen Läden und Geschäften in den kommenden Wochen je nach Bundesland und Situation wieder Einschränkungen der Besucherzahl oder der Öffnungszeiten. Umsatzrückgänge und die Kundenabwanderung zum Onlinehandel sind die Folge und werden das Gesicht der Einkaufsstraßen verändern. Wie sich die Situation rechtlich darstellt, erläutert Veronika Thormann, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Bethge Legal in Hannover: Die Verpflichtung zur Zahlung der…