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Corona, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit
Derzeit machen sich Millionen ArbeitnehmerInnen, die wegen der Corona-Pandemie kurz arbeiten, Sorgen um ihre betriebliche Altersversorgung (bAV). Dies ist größtenteils unbegründet, weiß Jochen Zierl, bAV- und Biometrie-Experte, aus Schwabach. Kurzarbeitergeld zählt zu den sogenannten Lohnersatzleistungen – wie Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld. Diese staatlichen Leistungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Zugleich stehen Kurzarbeitergeld & Co. bei der lohn- bzw. Einkommensteuer unter dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet: Deren Zahlung erhöht den Steuersatz auf die restlichen Einkünfte – etwa jenen aus nicht selbstständiger Beschäftigung. „Die Steuer- und Sozialversicherungsaspekte von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld haben mittelbar auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung“, erklärt bAV-Experte Jochen Zierl. Unterschieden wird hierbei zwischen der Arbeitgeber-finanzierten Versorgungszusage und einer Betriebsrente,…