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Verstoß gegen die Pressefreiheit: LG Bonn erklärt Nationales Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit für unzulässig
Im Verfahren des Wort & Bild Verlags gegen die Bundesrepublik Deutschland stellt das Landgericht Bonn einen Verstoß des Nationalen Gesundheitsportals (gesund.bund.de) gegen das Gebot der Staatsferne der Presse fest und untersagt die Weiterführung des beanstandeten staatlichen Gesundheitsportals. Das Landgericht Bonn hat heute der Klage des Wort & Bild Verlags gegen den Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals (NGP) gesund.bund.de stattgegeben und eine Verletzung der Pressefreiheit aufgrund eines Verstoßes gegen das Gebot der Staatsferne der Presse festgestellt. Mit dem Betrieb des Gesundheitsportals gesund.bund.de überschreitet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aus Sicht des Gerichts den Umfang zulässiger staatlicher Öffentlichkeitsarbeit. Seit September 2020 betreibt das BMG mit einer eigens eingerichteten Redaktion das Gesundheitsportal gesund.bund.de, das zahlreiche pressemäßig aufbereitete…